Tschechiens Gesundheitsminister Tomáš Julínek konnte erst einmal durchatmen. Das tschechische Verfassungsgericht lehnte vergangene Woche mit einer knappen Mehrheit von 8:7 Stimmen eine Verfassungsbeschwerde der sozialdemokratischen und kommunistischen Opposition gegen die Ambulanzgebühren ab, die seit Jahresbeginn in den Arztpraxen und im Krankenhaus verlangt werden.
Für Julínek als Hauptarchitekten der in Tschechien äußerst unbeliebten Gesundheitsreform ist das Urteil des Verfassungsgerichts jedoch nur ein Etappensieg, wenn auch kein unwichtiger. Die umgerechnet 1,20 Euro Ambulanzgebühr und 2,40 Euro für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag, sind zwar die nach außen sichtbarsten Veränderungen im Gesundheitssystem, die von der gegenwärtigen Mitte-rechts-Koalition aus rechtsliberalen Bürgerdemokraten, Christdemokraten und Grünen geplant sind.
Weitaus schwerwiegender ist jedoch die ebenfalls ins Auge gefasste Umwandlung der bestehenden zehn staatlichen Krankenkassen in Aktiengesellschaften und deren späteren Privatisierung. Beim letzteren Punkt dürfte es auch innerhalb der Regierungskoalition erheblichen Widerstand geben.
Regierungskrach
Dass dieses Thema nicht nur in Tschechien, sondern auch in anderen mitteleuropäischen Ländern viel Sprengkraft besitzt, zeigte sich vor einigen Wochen in Ungarn, als am Streit über die geplante Privatisierung der Krankenkassen die sozial-liberale Koalition von Premier Ferenc Gyurcsány auseinander gebrochen ist. Die Sozialisten wollten das Gesetz über die Privatisierung zurücknehmen, die Liberalen lehnten das ab und traten aus der Regierung aus.
Auch in Tschechien kann ein ähnliches Szenario nicht ausgeschlossen werden, denn vor allem die mitregierenden Christdemokraten lehnen einen Verkauf der Krankenkassen strikt ab und verlangen, dass der Staat die Kontrolle über die Einnahmen aus der Krankenversicherung nicht verlieren dürfe. Gegen eine Umwandlung der Krankenkassen in Aktiengesellschaften als solche haben die Christdemokraten aber keine Einwände. Die Christdemokraten verlangten schon bislang vergeblich Erleichterung bei den Ambulanzgebühren für bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa Senioren, schwangere Frauen, oder Kleinkinder bis zu einem Alter von drei Jahren.
Gemäß den Vorstellungen von Gesundheitsminister Julínek soll lediglich die größte Krankenkasse des Landes, die Allgemeine Krankenkasse VZP nicht privatisiert werden, sondern weiterhin im staatlichen Besitz bleiben. Mit der Privatisierung der übrigen Kassen soll eine größere Effizienz im Krankenwesens erreicht werden, nicht zuletzt auch deshalb, weil die einzelnen Versicherungen untereinander konkurrieren sollen.
Der erwartete Privatisierungserlös von bis zu 25 Milliarden Kronen (knapp 1 Milliarde Euro) soll laut der Reform größtenteils an die Versicherten zurückfließen. Die privaten Krankenkassen sollen die Möglichkeit bekommen einen Gewinn zu erzielen, wobei sie 15 Prozent behalten können. Der Rest soll wieder an die Versicherten zurück gegeben werden.