Bern - Die Schweizer Bundesanwaltschaft will nichts zu den Gründen sagen, die dazu geführt haben, den Ex-Spion Richard Tomlinson zur Persona non grata zu erklären. Ihr Sprecher zeigt sich überzeugt, daß der britische Ex-Agent die Schweiz sehr bald verlassen wird. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Dominique Reymond, gab sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA nicht viel gesprächiger als am Montagabend. Die genauen Gründe für die Maßnahme "sind Richard Tomlinson mitgeteilt, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aber nicht veröffentlicht worden", sagte er. Die Schweizer Bundespolizei hat nach Artikel 131 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) gehandelt. Dieser besagt, daß die Behörden einem "unerwünschten" Ausländer die Einreise verbieten können. "Wenn Tomlinson die Schweiz einmal verlassen hat, wird er nicht wieder einreisen können", erklärte Reymond. Richard Tomlinson werde innerhalb des festgelegten Zeitraums gehen. "Daran gibt es keinen Zweifel." Eine mögliche Zrückweisung von Großbritannien wies Reymond als Spekulation zurück. Der Fall ist auch für die Schweizer Bundesanwaltschaft einmalig. "Es ist wohl noch nicht oft vorgekommen, dass ein Ex-Mitarbeiter eines ausländischen Geheimdienstes in die Schweiz kommt, um öffentliche Erklärungen gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber abzugeben", meinte Reymond. Die Bundespolizei hat am Montagabend den ehemaligen Agenten des MI6 (britischer Geheimdienst) aufgefordert, die Schweiz zu verlassen. Die Genfer Staatsanwaltschaft verdächtigte den Briten, eine durch die britische Regierung erlassene, provisorische Verfügung verletzt zu haben. London wollte mit der Verfügung verhindern, daß Namen von MI6-Agenten auf dem Internet veröffentlicht werden. Eine Liste mit hundert Namen ist unterdessen publiziert worden. Tomlinson streitet aber ab, etwas damit zu zu haben. Der Ex-Agent hatte bereits sechs Monate in britischer Haft verbracht, weil er über das Recht zur Veröffentlichung seiner Memoiren verhandeln wollte. Den Mitarbeitern des Geheimdienstes ist es auch nach ihrem Ausscheiden verboten, über ihre Aktivitäten zu berichten.(APA/sda)