Mit der grundsätzlichen Einigung auf eine Pensionsreform (siehe Artikel rechts) kann auch die Hacklerregelung erst einmal bis 2013 verlängert werden, über die prinzipiell bereits Einigkeit herrschte. Betroffen sind nicht grundsätzlich Arbeiter oder Schwerarbeiter, sondern Personen mit vielen Versicherungsjahren. Das heißt für Männer fünf Jahre früher in Pension bei 45 und für Frauen bei 40 Versicherungsjahren. Gleichzeitig werden Krankengeldbezugszeiten angerechnet.
In der SPÖ geht die Angst vor dem Computer um. Zumindest wenn solch ein Blechtrottel künftig entscheiden soll, ob die Pensionen sinken oder das Rentenalter steigt. Die Politiker dürften sich ihre Verantwortung aber nicht durch eine Pensionsautomatik aus der Hand nehmen lassen.
Genau das würde die ÖVP aber gerne tun. Keine Regierung, die wiedergewählt werden will, würde sich rechtzeitig trauen, eine schmerzhafte, aber notwendige Pensionsreform durchzuziehen. Deshalb brauche es einen Automatismus, der bei veränderten demografischen Bedingungen zwangsläufig Maßnahmen vorschreibt, um das Pensionssystem zu retten.
Das war auch der Grundgedanke des von den Ministern Erwin Buchinger (SPÖ) und Martin Bartenstein (ÖVP) vereinbarten Systems. Zwei Kriterien wären dabei entscheidend: Steigt die Lebenserwartung gegenüber dem Jahr 2009 um mehr als sechs Monate, fangen die Experten der Pensionskommission zum Rechnen an. Stellen sich die finanziellen Auswirkungen für das System als dramatischer heraus als in der offiziellen Prognose angenommen, ist der Sozialminister zum Handeln gezwungen: Er muss Pensionsalter und -beiträge anheben, Pensionshöhe und Inflationsabgeltung senken. Und zwar in ausgewogenem Verhältnis.
Nach heftigen Protesten aus der SPÖ ist dieser Plan allerdings passé. Der Haupteinwand der Sozialdemokraten: Statt der Regierung, die zu Verschärfungen praktisch gezwungen werden würde, soll das Parlament die Letztentscheidung treffen. Möglicher Kompromiss mit der ÖVP: Der Nationalrat darf mitentscheiden, aber nicht im Plenum, sondern im weniger öffentlichkeitswirksamen Hauptausschuss. (jo) Die Bezieher der geplanten Grundsicherung werden auch in die Krankenversicherung mit einbezogen. Die E-Card für Mindestsicherungsbezieher sei mit Gesundheitsminister Andrea Kdolsky (ÖVP) im Ministerrat beschlossen worden, sagte Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) nach der Sitzung am Mittwoch. Ebenfalls fix ist, dass der Sozialminister gemeinsam mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) weitere Gespräche mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) zur Ausgestaltung der aktiven Arbeitsmarktgestaltung führen werde. Dabei geht es um den finanziellen Mehraufwand für das AMS, die Verhandlungen seien am Laufen. Buchinger gab sich weiterhin davon überzeugt, dass der geplante Starttermin (1. Juni 2009) für die bedarfsorientierte Mindestsicherung trotz Kritik von Hilfsorganisationen halten werde. (red) Die Regierung hat am Mittwoch auch die bereits paktierten Bestimmungen zum Nichtraucherschutz abgesegnet. Demnach wird es ab 2009 zu verpflichtenden Trennungen von Raucher- und Nichtraucherbereichen in Gaststätten kommen. Ausnahmen gibt es für Lokale unter 50 Quadratmeter: Diese können künftig entscheiden, ob sie als Raucher- oder Nichtraucherbetrieb geführt werden. Wahlfreiheit gilt auch für Lokale zwischen 50 und 80 Quadratmetern, sofern eine räumliche Trennung nicht möglich ist. Die zuletzt von Wirtschaftsseite geforderte Ausdehnung des Rauchverbotes auf Zeltfeste und Vereinslokale kommt nicht. Für Vizekanzler Wilhelm Molterer sei der Nichtraucherschutz im Zentrum gestanden, gleichzeitig sei es aber auch um die Machbarkeit gegangen. Der ÖVP-Chef sprach von einer "Frage des Hausverstands". (red) Bildung Ohne große Nebengeräusche wurde auf einem ansonsten zwischen ÖVP und SPÖ heiß umgekämpften, weil ideologisch besonders aufgeladenen Terrain, am Mittwoch im Ministerrat ein Beschluss gefasst - in der Schulpolitik hat sich die Koalition auf die Implementierung von Bildungsstandards im Schulunterrichtsgesetz verständigt. Ab 2012/13 soll jährlich ein Drittel eines Schülerjahrgangs der vierten und der achten Schulstufe in Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften zu den Tests antreten und zeigen, ob sie bestimmte Kompetenzniveaus in diesen Fächern erreichen. Die Schüler können sich im Internet ihre persönlichen Ergebnisse abrufen, Lehrer, Direktoren und Schulaufsichtsbehörden erfahren anonymisierte Durchschnittsergebnisse. Die Tests haben weder Einfluss auf die Noten der Kinder noch Folgen für die jeweiligen Lehrer. (nim)
Dem "Ministerratsbeschluss zur Finanzierung der sozialen Krankenversicherung und der Neustrukturierung des Hauptverbandes" - landläufig auch Gesundheitsreform genannt - liegt ein Papier der Sozialpartner zu Grunde. Nach einer langwierigen Diskussion wurden einige Punkte abgeschwächt, übrig blieben dennoch weitreichende Maßnahmen. "Aut idem" - also die Verschreibung von Wirkstoffen statt Medikamenten - kommt, wenn auch mit Ausnahmen: Wenn der Arzt aus "patientenorientierten Gründen" nur ein bestimmtes Medikament verschreiben kann, darf er das auch künftig machen. Per Computerprogramm kann auch der Arzt das günstigste, wirkstoffgleiche Medikament aussuchen, ansonsten tut dies der Apotheker. Befristete Kassenverträge für niedergelassene Ärzte wird es nicht geben, dafür aber eine regelmäßige "Evaluierung". Werden die Qualitätskriterien nicht eingehalten, kann der Arzt - nach einer Verwarnung - gekündigt werden. Verschoben wurde die Patientenquittung: An der technischen Machbarkeit wird gearbeitet, später kann die Gesundheitsministerin die Quittung per Verordnung einführen. In der Regierungsvorlage enthalten ist auch die Umwandlung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger in eine Holding. Diese vereinbart mit den Krankenkassen Ziele, erstellt (rechtsverbindliche) Richtlinien, genehmigt Budgets und übernimmt zentrale Dienstleistungen (z. B. EDV). Bestehen soll die Holding aus einem Verwaltungsrat mit je sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, zwei Seniorenvertretern und den Vorsitzenden der Spartenkonferenzen. Zwei Geschäftsführer sollen die Holding leiten. (hei) Um die von der Spritverteuerung am meisten betroffenen Autofahrer zu entlasten, macht die Regierung die Kassen auf: 60 Millionen Euro werden flüssig gemacht, um Pendlerpauschale und Kilometergeld ab Juli um 15 bzw. 12 Prozent anzuheben. Das kleine und das große Pendlerpauschale sollen um je 15 Prozent, das Kilometergeld um 12 Prozent (von 0,376 auf 0,42 Euro) angehoben werden. Diese Erhöhung war zwar längst beschlossen, wurde von der ÖVP allerdings mit der Stiftungssteuer junktimiert und daher blockiert. Beide Materien wurden in ein und derselben Regierungsvorlage behandelt und konnten daher nur gleichzeitig beschlossen werden. Den Interessenvertretungen ist die Erhöhung der Pendlerpauschale zu wenig. "Dafür kann sich der durchschnittliche Pendler nur vier Liter Diesel im Monat kaufen", rechnete der ARBÖ vor. (red) Es geht um wenige Menschen, aber um viel Geld. Rund 60 Milliarden Euro bunkern in 3000 Privatstiftungen, und das zu günstigen Steuerkonditionen. Ein Entwurf von SPÖ und ÖVP hätte nun weitere Vorteile gebracht: Privatstiftungen hätten sich die bezahlte Eingangssteuer von fünf Prozent über Gutschriften auf zu entrichtende Körperschaftssteuer zurückholen können. Was dem Staat pro Jahr 20 Millionen Euro gekostet hätte. Auf Druck der SPÖ wurde dieser Passus nun beseitigt, wenn auch nicht ersatzlos. Die rückwirkende Anrechnung wird nicht möglich sein, dafür sinkt der Eingangssteuersatz von 5 Prozent auf 2,5 Prozent. Die zusätzliche Steuerersparnis für die Stiftungen wird pro Jahr demnach "nur" 7,5 Millionen statt 20 Millionen Euro betragen. Gänzlich und zwar für alle Bürger gestrichen werden Erbschafts- und Schenkungssteuer. (DER STANDARD, Printausgabe, 5.6.2008)