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Telemedial: "Immaterielles Teleshopping".

Foto: Archiv
Die Medienbehörde Komm-Austria hat nach STANDARD-Infos Donnerstag entschieden, dem deutschen Heiler-Kanal Telemedial die österreichische Sendelizenz zu entziehen. Telemedial habe entgegen seiner Satellitenlizenz keinen regelmäßigen Sendebetrieb in Österreich nachweisen können ( DER STANDARD berichtete ).

Telemedial vermittelte Zuschauern, es könnte sie mit "Engelenergien" heilen. Die Eigendefinition als "immaterielles Teleshopping" bezieht sich auf die Leistungen des Senders, nicht auf die Bezahlung. Gegen den Lizenzentzug kann Telemedial beim Bundeskommunikationssenat berufen.

"Unlauter und kriminell"

Die Medienbehörde fand heraus: In Wien gebe es Berater, die ehrenamtlich für die Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH tätig seien, darüber hinaus derzeit jedoch keine weiteren (auch nicht ehrenamtlichen) Mitarbeiter, insbesondere auch kein technisches Personal wie Kameraleute oder sonstige Techniker. Die Entscheidung der Medienbehörde zu Telemedial finden Sie hier im Wortlaut: rtr.at.

Medienblogger Stefan Niggemeier verdanken wir die Mitschrift, was Senderchef Thomas Hornauer so von Initiativen gegen seinen Sender hält. Die Medienbehörde kann sich wohl einiges anhören. Der Vorgeschmack, zitiert aus Niggemeiers Blog:

"Keine verzerrende Meinungmache und keine politischen Verlinkungen auf irgendwelchen Behördeen oder Hinweise auf verzerrte Sachen! Wenn ihr das alleine tut, ist das schon kriminell. (…) Kanal Telemedial ist ein immaterieller Teleshop und kein öffentlich-meinungsmachender Rundfunksender wie die anderen. Sondern wir sind ein Teleshop, und ich bin der Verkäufer. (…) Und jeder, der mich zu unrecht in Frage stellt, verunglimpft mein Produkt zu unrecht. Und das ist strafrechtlich. Wenn das mehrere Menschen miteinander tun, dann ist das eine kriminelle Vereinigung. Und da können Euch dann auch schon die Telefone und alles abgehört werden. Für kriminelle Vereinigungen wie Terroristen oder wie kriminelle Vereinigungen wie die Mafia gibt es in Deutschland Sondergesetze. (…) Auch der Aufruf, Kanal Telemedial das Licht auszumachen (…), sind unlauter und kriminell und ich empfehle Euch dringend, das zu lassen. Wenn ihr über Kanal Telemedial tatsächlich sachlich und in Echtzeit darüber… oder ganz genau dokumentiert, das ist in Ordnung. Aber dann müssen wir darüber reden. (…) Ihr dürft nicht mit meiner Marke und mit meinem Namen und mit meinem Fernsehsender uns die Kraft abnehmen, indem ihr Euch über Suchmaschinen bei Google positioniert und so weiter, ist auch wieder eine Schwächung unseres Senders. (…) Tut nicht ordentliche Unternehmungen in dieser Art und Weise… verunglimpfen. (…) Selbstverständlich hat jeder, der sich mit Kanal Telemedial identifiziert, jeden Abend Kanal Medial studiert, 15 Euro und die Grundgebühren auszurichten, und die müsst Ihr jetzt bezahlen. (…) Also, wer uns zu einer Studie verwendet, kostet das mindestens, wenn es in dieser Art ist, 500 Euro Grundgebühr. Und die Nutzung des Namen Telemedial erlaube ich auch nicht. Ja? So. Das muss von uns genehmigt werden, dann vergeben wir die Lizenz." (fid/DER STANDARD, Printausgabe, 6.6.2008)