Alle Länder gemeinsam sollen etwa 28 Mio. Euro - der insgesamt 125 Mio. Euro - Unterstützungsbeiträge an die Sozialversicherungsträger leisten. Für das Land Vorarlberg würde das Mindereinnahmen von 1,2 Mio. Euro bedeuten, erklärte Sausgruber. "Der auf Vorarlberg entfallende Anteil überschreitet jedenfalls die in der Vereinbarung normierte Beitragsgrenze", stellte Sausgruber fest. Vorarlberg verlange daher Verhandlungen, wie sie in der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus vorgesehen sind, so Sausgruber.
Gesundheitspolitik
Vorarlberg löste Konsultationsmechanismus aus
Als weiteres Bundesland nach Oberösterreich, Kärnten und Salzburg
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