Chef der SPÖ werden kann nur, wer vom Bundesparteitag, der mindestens alle zwei Jahre einberufen werden muss, gewählt wird. An die 600 Delegierte bestimmen im „höchsten willensbildenden Organ der SPÖ“ über ihren Primus inter Pares. Dabei ist das aktuelle SPÖ-Statut zwar Gender-korrekt, aber nicht pluralistisch – es spricht immer von „der/die Bundesparteivorsitzende“, nicht aber im Plural.
Eine Passage besagt zwar: „Ist der/die Bundesparteivorsitzende dauernd verhindert, hat der Bundesparteivorstand eine(n) der stellvertretenden Parteivorsitzenden mit der Geschäftsführung zu beauftragen.“ – Werner Faymann ist kein Partei-Vize, und „Dauernd verhindert“-Sein war wohl nicht der Grund für die außerordentliche Wendung in der SPÖ-Krise.