Wien – Eigentlich gilt der sogenannte "Notfall-Paragraf" für die Medikamentenabgabe in Apotheken nur in der Nacht und an Sonntagen. Anlässlich des gestrigen Ärzte-Streiks wurde er aber erstmals an einem ganz normalen Arbeitstag angewendet: Apotheker durften rezeptpflichtige Medikamente auch an jene Patienten abgeben, die keine gültige Verschreibung hatten. Bezahlt wird das Medikament ganz regulär von der Krankenkasse, bereits am Freitag gab es die entsprechende Zusage. Der Patient muss aber die übliche Rezeptgebühr entrichten.
Die Abgabe der verschreibungspflichtigen Medikamente erfolgt aber keinesfalls willkürlich, betont man bei der Apothekerkammer: Der Apotheker müsse in so einer Situation genau nachfragen, warum der Patient das Medikament ausgerechnet jetzt braucht. Ob er es tatsächlich abgibt, muss er schließlich nach eigenem Ermessen entscheiden. Die Abgabe erfolgt außerdem in der kleinstmöglichen Packungsgröße. (DER STANDARD, Printausgabe, 17.6.2008)