ÖVP-Politiker mit Beschwerde erfolgreich - Urteil teilweise vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben
Redaktion
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Linz - "Ich kann nicht nachvollziehen, dass man mir nicht glaubt", begründete Otto Gumpinger vor Gericht, warum er das Urteil der ersten Instanz nicht hingenommen hat. Der ÖVP-Politiker wurde in seiner Funktion als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" im September 2007 vom Linzer Landesgericht zu zwei Jahren Gefängnis (unbedingt) verurteilt. Der 52-Jährige musste sich wegen einfacher und gewerbsmäßiger Schlepperei sowie wegen Veruntreuung von Vermittlungsgeldern verantworten.
Montag fand am Oberlandesgericht das Berufungsverfahren statt, und der Richtersenat hob das Urteil teilweise auf. Vom einstigen Schuldspruch blieb die Verurteilung wegen "einfacher Schlepperei" übrig. So sieht es der Senat nur als erwiesen an, dass Gumpinger sieben Moldawiern die unrechtmäßige Einreise nach Österreich ermöglicht habe. Der Vorsatz, weitere Moldawier illegal nach Österreich einzuschleusen und dafür eine Vermittlungsgebühr zu kassieren, muss hingegen neuerlich geprüft werden.
Suche nach Beweisen
Gumpinger hat die Monate nach seiner (nicht rechtmäßigen) Verurteilung dazu genutzt, neue Beweise für seine Unschuld zu sammeln. Schließlich habe er lediglich Gruppenreisen von Osteuropäern nach Österreich organisiert. Die Touristen seien dann seines Wissens wieder zurück in ihre Heimat gereist. Ein Privatdetektiv, den er angeheuert hat, trieb jetzt weitere Zeugen auf, die angeblich bestätigen, dass die Landlerhilfe keine Schlepperorganisation sei. Diese müssen in dem neuen Prozess am Landesgericht gehört werden.
Das ÖVP-Urgestein, das seit 32 Jahren aktiv für die Partei arbeitet und sich fast genauso lang ehrenamtlich engagiert, versicherte dem Richtersenat, für ihn sei stets der humanitäre Gedanke im Vordergrund gestanden: "Mit illegaler Immigration habe ich nichts zu tun." Seine Gutwilligkeit wurde offenbar ausgenutzt, und er sei von den Moldawiern getäuscht worden. Die ÖVP Oberösterreich teilte mit, dass Gumpinger sein zurückgelegtes Landtagsmandat wegen der teilweisen Verurteilung endgültig verloren hat. (Kerstin Scheller, DER STANDARD Printausgabe, 17.6.2008)
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