Vor diesem Hintergrund bedeute der halbierte Eingangssteuer (2,5 Prozent), dass die Stiftungen "nicht privilegiert, sondern grundsätzlich diskriminiert" würden. Grundsätzlich sei das Anfang Juni beschlossene Schenkungsmeldegesetz aber zu begrüßen, weil Österreichs Stiftern die nötige Rechtssicherheit gegeben werde, sagt der Verband.
Steuern
Stiftungen fühlen sich diskriminiert
Trotz halbierten Eingangs-Steuersatzes sehen sich heimische Stiftungen gegenüber Privatpersonen benachteilift