Die einfache Anmeldung an der Wunsch-Schule:
  • Sie erfolgt in Wien, Niederösterreich, Vorarlberg und im Burgenland bis zum 29. Februar. In Kärnten, Salzburg, Tirol, Oberösterreich und der Steiermark bis zum siebten März. Die Anmeldung wird auf der Schulnachricht (Semesterzeugnis) der vierten Klasse Volksschule verzeichnet.

  • In Wien, Niederösterreich Vorarlberg und dem Burgenland erfahren die Eltern bis 31. März, ob ihr Kind einen vorläufigen Platz erhält. Falls kein Platz frei ist erhalten die Eltern ein Informationsblatt über Schulen mit freien Plätzen und die Nummer einer Info-Hotline, die die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat einrichten. In Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark werden die Eltern bis zum siebten April informiert.

    Für Kinder ohne vorläufigen Schulplatz:

  • Die Eltern melden ihr Kind an einer Schule mit freien Plätzen bis spätestens 30.April an. Die Zuweisung eines freien Schulplatzes erfolgt dann so bald wie möglich.

  • Die endgültige Vergabe der Plätze erfolgt am Donnerstag oder Freitag der letzten Schulwoche, wenn das Kind alle Voraussetzungen für die Aufnahme in eine AHS erfüllt. Die Eltern werden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bis zum 27. Juni über die endgültige Vergabe schriftlich informiert. In Oberösterreich, Kärnten, Tirol, Vorarlberg und der Steiermark erfolgt diese Information bis zum fünften Juli.

  • Die formale Aufnahme in die Schule erfolgt zu Schulbeginn im September. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland am ersten September. In Oberösterreich, Kärnten, Tirol, Vorarlberg und der Steiermark bis zum achten September.