Der Anleger fordert demnach rund 66.000 Euro Schadenersatz von der Meinl Bank, ihrer Vertriebsfirma Meinl Success Finanz und der Immobilienfirma MEL. In der elfseitigen Klage, die Anwalt Ulrich Salburg formuliert hat, wird den Gesellschaften "irreführende Werbung" nach Paragraf 4 Kapitalmarktgesetz und nach Paragraf 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb vorgeworfen.
AdvoFin vertritt mittlerweile bereits 4468 MEL-Geschädigte. Darunter sind nicht nur viele Kleinanleger, sondern auch Banken und Fonds, so die Zeitung. "Wir gehen vorerst den Weg der Musterklagen, weil wir keinen zeitlichen Druck haben", erklärte AdvoFin-Chef Franz Kallinger auf Anfrage der Zeitung. Es würden weitere Musterklagen in den nächsten Wochen folgen. Aus reiner Voraussicht wurden dem Bericht zufolge Meinl Bank, Meinl Success Finanz und MEL gemeinsam geklagt. Kallinger: "Wir wollen nicht, dass irgendwo eine Lücke entsteht und sich einer auf den anderen herausredet."
Bei Meinl gibt man sich von den Vorwürfen aber wenig beeindruckt. "Die Klage wurde bisher nicht zugestellt, aber die Vorwürfe sind offenbar alt und zum Teil längst widerlegt, wie etwa durch die Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenats, der festgestellt hat, dass keine irreführende Werbung mit dem Begriff Mündelsicherheit vorliegt", heißt es in einer Stellungnahme von Meinl-Sprecher Herbert Langsner. Und weiter: "Die anderen Behauptungen sind schlicht falsch oder irrelevant, wie etwa die Feststellung, dass Aufwertungsgewinne erzielt wurden - das ist weder geheim noch verboten, sondern ein Erfordernis der Bilanzierungsvorschriften. Die Meinl Bank, soweit sie von den Behauptungen des Klägers überhaupt betroffen ist, sieht einem Verfahren also sehr gelassen entgegen." (APA)