Wien - Die von der Bürgerinitiative "Rettet Österreich" angekündigte Anfechtung der Ratifizierung des EU-Reformvertrages ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt. Am Mittwoch ging beim Gerichtshof ein Individualantrag einer Wienerin ein. Sie behauptet, in ihrem subjektiven Recht auf Ausübung des Wahlrechts verletzt worden zu sein, weil es keine Volksabstimmung gab. Wann der VfGH entscheidet, sei am Tag des Einlangens nicht abschätzbar, verwies VfGH-Sprecher Christian Neuwirth auf die durchschnittliche VfGH-Verfahrensdauer von neun Monaten.

Strenge Voraussetzungen

In der aktuell laufenden Session ist jedenfalls noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Der VfGH muss zunächst prüfen, ob der Antrag der Wienerin - vertreten von der Linzer Anwaltskanzlei Zauner und Mühlböck - zulässig ist. Einzelne Bürger können nur unter bestimmten, in der Verfassung genau geregelten Voraussetzungen beim VfGH beantragen, die Rechtmäßigkeit eines Staatsvertrages zu prüfen. Erst wenn ein Antrag als zulässig erachtet wird, befassen sich die Verfassungsrichter mit dessen inhaltlichen Argumenten.

"Den VfGH interessieren dabei nur die rechtlichen Argumente. Ob etwas politisch zweckmäßig ist oder nicht, ist nicht Maßstab für den VfGH. Daher sind für die Verfassungsrichter auch die politischen Argumente der einen oder anderen Seite ohne Bedeutung", stellte Neuwirth vorbeugend klar. (APA)