Wien - Die von der Bürgerinitiative "Rettet Österreich"
angekündigte Anfechtung der Ratifizierung des EU-Reformvertrages ist
beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt. Am Mittwoch ging beim
Gerichtshof ein Individualantrag einer Wienerin ein. Sie behauptet,
in ihrem subjektiven Recht auf Ausübung des Wahlrechts verletzt
worden zu sein, weil es keine Volksabstimmung gab. Wann der VfGH
entscheidet, sei am Tag des Einlangens nicht abschätzbar, verwies
VfGH-Sprecher Christian Neuwirth auf die durchschnittliche
VfGH-Verfahrensdauer von neun Monaten.
Strenge Voraussetzungen
In der aktuell laufenden Session ist jedenfalls noch nicht mit
einer Entscheidung zu rechnen. Der VfGH muss zunächst prüfen, ob der
Antrag der Wienerin - vertreten von der Linzer Anwaltskanzlei Zauner
und Mühlböck - zulässig ist. Einzelne Bürger können nur unter
bestimmten, in der Verfassung genau geregelten Voraussetzungen beim
VfGH beantragen, die Rechtmäßigkeit eines Staatsvertrages zu prüfen.
Erst wenn ein Antrag als zulässig erachtet wird, befassen sich die
Verfassungsrichter mit dessen inhaltlichen Argumenten.
"Den VfGH interessieren dabei nur die rechtlichen Argumente. Ob etwas politisch zweckmäßig ist oder nicht, ist nicht Maßstab für den VfGH. Daher sind für die Verfassungsrichter auch die politischen Argumente der einen oder anderen Seite ohne Bedeutung", stellte
Neuwirth vorbeugend klar. (APA)