Die Gruppenklagen sollen es Konsumenten ermöglichen, gleichartige Ansprüche gegen ein und das selbe Unternehmen gemeinsam einzuklagen. Die geschädigten Kunden müssten damit nicht mehr einzeln vor Gericht ziehen. Ein erster, bereits vor über einem Jahr in Begutachtung geschickter Entwurf Bergers stieß auf massive Ablehnung von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. Der im Mai vorgelegte Kompromissvorschlag kam den Bedenken von Wirtschaft und ÖVP in einigen Punkten entgegen (die umstrittenen Musterklagen wurden fallen gelassen, die Hürden für Gruppenklagen von 50 auf 80 beteiligte Personen erhöht). Doch auch damit war offenbar keine Einigung möglich.
Weitere Einschnitte
Laut Berger wollte die ÖVP nämlich weitere Einschnitte durchsetzen - konkret eine Mindestklagssumme und eine Art "Kaution", die die Kläger zur Begleichung der bei einer allfälligen Niederlage anfallenden Prozesskosten zu hinterlegen hätten. "Die Forderungen laufen auf eine Verschlechterung der jetzigen Rechtslage hinaus", kritisiert die Ministerin ihr Verhandlungs-Gegenüber ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer. Auch in der deklariert letzten Verhandlungsrunde am Montag habe sich die ÖVP nicht bewegt.
Im Arbeitsplan der Regierung stehen die Gruppenklagen für Juli. Sollte sich die ÖVP noch bewegen "sind wir jederzeit bereit", so die Ministerin. "Ich kann jetzt nur feststellen, dass wir auf dieses Basis nicht weiterkommen", konstatiert Berger, "dass ein Projekt aus dem gemeinsamen Regierungsprogramm nicht zustande kommt". Die ÖVP habe trotz einjähriger Verhandlungen und Kompromissbereitschaft der SPÖ nur "unbeweglichen Widerstand" geleistet. "Es ist offensichtlich nicht gewünscht, dass es für den Konsumentenschutz Verbesserungen gibt", kritisiert Berger.
Schuldzuweisung
Die SPÖ macht die ÖVP für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich. Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) warf der Volkspartei am Dienstag per Aussendung vor, eine leichtere Rechtsdurchsetzung für Konsumenten zu verhindern. Die Grüne Konsumentenschutzsprecherin Bettina Hradecsni sprach von einem "schwarzen Tag" für den Konsumentenschutz.
Buchinger meinte, bei der ÖVP dominiere eindeutig das Primat der Wirtschaft. Es habe den Anschein, als würde sich die ÖVP scheibchenweise vom Regierungsübereinkommen verabschieden. "Mehr Rechte für die Wirtschaft, weniger Rechte für Konsumenten scheint immer mehr zum Credo der Volkspartei zu werden", ärgert sich der Sozialminister. Die Sinnhaftigkeit einer Gruppenklage habe auch der Justizausschuss in einem einstimmigen Beschluss aller Parteien attestiert.
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier meinte, die ÖVP habe aus den prozessrechtlichen Unzulänglichkeiten gerade in großen Verfahren nichts gelernt. Mit der ÖVP-Ablehnung würden künftig insbesondere Geschädigte im Anlegerbereich auf sich allein angewiesen sein.