Gesellschaftliche Moralvorstellungen stellen in allen Ländern einen äußerst relevanten Faktor in der Rechtssprechung dar. Sei es hierzulande im Rahmen von Straften wie die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" oder in den USA mit "Obszonitäts"-Paragraphen.

Fragen

Die entscheidende Frage in darauf basierenden Prozessen ist dann freilich, welche Maßstäbe in solchen Fällen angelegt werden. Wo endet die persönliche Freiheit, wo beginnt eine von der Mehrheitsgesellschaft unerwünschte Tätigkeit? Eine Frage, die allerdings alles andere als leicht zu beantworten ist, immerhin sind solche Moralvorstellungen auch immer in einem steten Umbruch begriffen.

Fall

In einem Verfahren gegen den Betreiber einer pornographischen Webseite will die Verteidigung nun erstmals zu einem Tool greifen, das man für unvoreingenommen hält, wie die New York Times berichtet. Mit der Suchmaschine Google will man demonstrieren, dass die gesellschaftliche Realität schon längst eine andere ist, als es die in Rechtssprüchen noch immer zum Ausdruck kommende Moral glauben macht.

Trend

So lasse sich per Google-Trends längst schon von jedermann nachprüfen, dass sich die Internet-NutzerInnen in Florida deutlich mehr für Orgien als für Apfelkuchen interessieren. Daraus zieht die Verteidigung den Schluss, dass sexuelle Themen schon längst die "Norm" darstellen und entsprechend die Brandmarkung als "obszön" längst nicht mehr haltbar ist.

Fragen

Ob man mit dieser Argumentation erfolgreich sein wird, bleibt freilich noch abzuwarten. So hat der zuständige Staatsanwalt bereits ernsthafte Zweifel daran angemeldet, ob Internetsuchen eine probates Mittel zur Ermittlung von gesellschaftlichen Moralvorstellungen sind.

Realität

Die Verteidigung sieht in dem Google-Beispiel hingegen einen längst fälligen Reality Check. Meist sehe es doch so aus, dass JurorInnen gegen Materialien entscheiden, die sie selbst zu Hause konsumieren. (red)