Wien - Man könne das Gewaltschutzgesetz nicht gegen den Willen der Expertenmehrheit novellieren, sagte Thomas Geiblinger, Sprecher von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) am Dienstag. Tatsächlich wird die verschärfte Anzeigepflicht von Angehörigen sozialer Berufe bei Misshandlungverdacht von Kindern im überwiegende Teil der Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren abgelehnt.

Also werde man die Anzeigepflicht wohl "nicht so wie ursprünglich geplant" umsetzen. Gespräche seien noch am Laufen. Als Input für diese in den kommenden Tagen vorgesehenen Verhandlungen kursiert derzeit ein "Entwurf - Anzeigepflicht neu". Dieser sieht vor, dass laut Paragraf 78a StPO - neben den Seelsorgern, die schon im ursprünglichen Text ausgenommen waren - auch viele andere Experten die Information der Polizei bei Missbrauchsverdacht unterlassen dürfen: Aufgezählt werden Psychiater, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer, Mediatoren sowie Mitarbeiter psychosozialer Beratungs- und Betreuungseinrichtungen.

Zudem wurde dem früheren Entwurf ein Paragraf 78b beigefügt. Laut diesem kann nach einer Anzeige vom Staatsanwalt eine Fallkonferenz einberufen werden. Dort wird u. a. über Sicherungsmaßnahmen entschieden, sowie darüber, ob und wie die Ermittlungen weitergeführt werden. (bri/DER STANDARD-Printausgabe, 25.6.2008)