Immer mehr Unternehmen wollen ihren Mitarbeitern eine Betriebspension offerieren. Möglich ist dies auch für kleine Betriebe. Anlaufstelle für sie ist eine der sechs überbetrieblichen Pensionskassen.

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Vor allem Betriebe, die ihre Mitarbeiter an das Unternehmen binden und sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren wollen, kommen am Instrument der Betriebspension kaum mehr vorbei. Und das sind durchaus nicht nur Großkonzerne, sondern zunehmend auch kleinere Unternehmen. Ist ein Betrieb nicht groß genug, um seine eigene Pensionskasse zu starten, wendet er sich an eine der sechs überbetrieblichen Kassen (siehe Wissen) und schließt mit ihr einen Pensionskassenvertrag ab. "In 80 Prozent der Fälle wird ein beitragsorientiertes Modell gewählt, weil es kalkulierbarer ist für das Unternehmen" , erklärt Katharina Polster, Key Account Managerin bei der ÖPAG Pensionskasse. Der Arbeitgeber zahlt dann monatlich fixe Beiträge für Mitarbeiter mit einer Pensionszusage ein.

Freiwillige Beiträge der Arbeitnehmer sind – je nach Vereinbarung – bis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrags möglich. Dabei zu bedenken ist aber, dass diese, anders als disponible privat veranlagte Gelder, nicht mehr aus der Pensionskasse geholt werden können (außer der Arbeitnehmer scheidet aus dem Unternehmen aus und hat erst weniger als 10.200 Euro angespart).

Die Arbeitgeberbeiträge sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, Arbeitnehmerbeiträge werden bis 1000 Euro durch eine staatliche Prämie von 9,5 Prozent aufgefettet oder können zu 25 Prozent innerhalb der persönlichen Höchstgrenzen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Pensionsleistung aus den Arbeitgeberbeiträgen wird hingegen voll versteuert, jene aus Beiträgen der Arbeitnehmer sind beim Prämienmodell steuerfrei, andere Arbeitnehmerbeiträge werden mit 25 Prozent besteuert.

Gestaltungsspielraum

Beim Abschluss des Pensionskassenvertrags hat das Unternehmen trotz strenger Gleichbehandlungsbestimmungen einiges an Gestaltungsspielraum. So kann z.B. eine Wartezeit auf Einbeziehung und auf Unverfallbarkeit (siehe Lexikon) von bis zu fünf Jahren festgelegt werden. Die Höhe der für Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge kann nach Alter und Diensteintritt gestaffelt werden, es können neben den Grundbeiträgen auch zusätzliche, variable Beiträge vereinbart werden. Die mit der Pensionskasse vereinbarten Leistungen umfassen verpflichtend eine Alters- und Hinterbliebenenpension, oft aber auch eine Berufsunfähigkeits- und eine vorzeitige Alterspension.

Ob die Pension einmal stabil bleibt, steigt oder sinkt, hängt im beitragsorientierten Modell davon ab, ob der vereinbarte Rechnungszins erreicht, über- oder unterschritten wird (siehe Grafik). "Derzeit sind 3,5 Prozent Rechnungszins das Maximum, das von der Finanzmarktaufsicht erlaubt ist" , erläutert Polster. Langfristig gehe man derzeit von einem Ergebnis von 5,5 Prozent aus. (Gabriele Kolar, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.6.2008)