Bild nicht mehr verfügbar.

Die undurchsichtige Parteifinanzierung ist ein Kritikpunkt von Transparency International an Österreich.

Foto: APA/BPD
Wien - Kritik an der Transparenz der österreichischen Parteienfinanzierung sowie an der Bankenkontrolle wird im Jahresbericht 2008 der Anti-Korruptionsbehörde "Transparency International" geübt. Trotz Österreichs Ruf für lediglich "moderate Korruption" habe das Thema in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, heißt es in dem Report. So sei der Nationalratswahlkampf im Jahr 2006 vom Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung überschattet gewesen, welcher in den beiden U-Ausschüssen zu Eurofightern und der BAWAG-Affäre geendet habe.

Kritik an U-Ausschüssen

Die Arbeit beider Untersuchungsausschüsse sei von den Kontroversen der beiden Koalitionsparteien (SPÖ und ÖVP) beeinträchtigt gewesen, im Juli 2007 seien die Ausschüsse ohne die Erstellung von Endberichten beendet worden, so die Kritik in dem Bericht. Studien-Autor Hubert Sickinger sprach am Mittwoch von einem "Abwürgen" der U-Ausschüsse. Seitdem sei bei diesen beiden Fragen - Parteienfinanzierung und Bankenkontrolle - "nicht sehr viel weitergegangen".

Eine offene Frage bleibe, ob es gesetzeswidrige Zahlungen an Parteien oder Politiker im Zuge des BAWAG- oder des Eurofighter-"Skandals" gegeben habe, heißt es weiters. Gleichzeitig hätten aber beide Fälle zu einer Debatte über die Transparenz der Parteienfinanzierung geführt.

Grundsätzlich kritisiert der Transparency-Bericht die "trivialen" Kriterien zur Auskunftspflicht über die Finanzierung der Parteien. So müssten lediglich zwei Wirtschaftsprüfer das Parteibudget abnehmen, eine "einfache Einkommen-Ausgaben Bilanz" in der "Wiener Zeitung" veröffentlicht und Spenden über 7.260 Euro dem Rechnungshof-Präsidenten übermittelt werden - diese Liste darf aber nicht veröffentlicht werden. Außerdem würden parlamentarische Gruppen, parteinahe Organisationen oder Partei-eigene Firmen von der Angabenpflicht ausgenommen sein, so die Kritik. In der Praxis würden diese Regeln kaum ein geeignetes Mittel zur öffentlichen Kontrolle der Parteifinanzen darstellen. (APA)