Das Gericht billigte die Berichterstattung der deutschen Bild vom Tag nach Simonis’ Ausscheiden aus dem Amt Ende April 2005. Die ehemalige SPD-Politikerin hatte sich gegen die Veröffentlichung von Fotos gewehrt, die sie beim Einkaufen zeigten. An der Berichterstattung habe angesichts des spektakulären Ausscheidens Simonis’ aus dem Amt ein erhebliches öffentliches Interesse bestanden, begründeten die Richter ihr Urteil. Ein Politiker könne sich in solch einer Situation nicht auf seinen Amtsverlust berufen, um sich einer Berichterstattung zu entziehen. Das Gericht wies auch die Klage der ehemaligen SPD-Politikerin auf Einsicht und Herausgabe noch unveröffentlichter Bilder ab.
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Deutsches Gericht erlaubt Simonis-Fotos
Beim Shoppen nach Abstimmung: Öffentliches Interesse