Verspätete Anmeldung
Wer bis jetzt noch nicht angemeldet hat, dem raten sowohl Hilfsorganisationen als auch das Sozialministerium dazu, auch nach dem 1. Juli noch eine Anmeldung vorzunehmen. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Behörden allzu genau hinschauen, was vor der Legalisierung passiert ist, so der Tenor.
Wer sich zu diesem Schritt entschließt, hat eine Reihe von Behördengänge vor sich, sofern er dies nicht über eine der Hilfsorganisationen abwickeln lässt. Erster Schritt ist die Anmeldung der Betreuungsperson bei der Sozialversicherung. Wer seine Betreuungskraft anstellen will, muss für diese bei der Gebietskrankenkasse die Anmeldung vornehmen. Beim Selbstständigen-Modell sind dafür die Betreuungskräfte zuständig, sie müssen einen Gewerbeschein lösen und sich bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft melden.
Verlängerung ausgeschlossen
Sozialminister Erwin Buchinger lehnt Überlegungen aus der ÖVP, erneut über eine Verlängerung der am Montag auslaufenden Amnestieregelung für die 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger zu diskutieren, strikt ab. Eine weitere Verlängerung wäre "sachlich in keiner Weise zu begründen", sagte der Minister. Gleichzeitig pochte er auf der von ihm geplanten Pflegegelderhöhung, diese brächte jedem Betroffenen im Schnitt 300 Euro pro Jahr.
Die Überlegungen der ÖVP, über eine weitere Amnestie-Verlängerung zu reden, seien "an den Haaren herbeigezogen und substanzlos", so Buchinger. Man setze Schritte, soweit sie "sachlich notwendig und sinnvoll sind, und nicht um die ÖVP zu befriedigen". Der Minister verwies auf die bereits erfolgte zweimalige Verlängerung. Damals sei die Inanspruchnahme des Modells noch "sehr zögerlich" gewesen, jetzt aber habe man eine "völlig andere Situation", das neue Modell werde "sehr, sehr gut angenommen".
Finanzierung durch Fonds
Insgesamt habe die von ihm geplante Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent inklusive der Verbesserungen bei der Einstufung ein Volumen von fast 130 Mio. Euro, so Buchinger. Im Schnitt bedeute dies 300 Euro mehr für jeden Pflegegeldbezieher pro Jahr.