Wien - Eigentlich hat der Präsident der Universitätenkonferenz (uniko), Christoph Badelt, "Zweifel", ob er den Gegenentwurf der SPÖ zu dem von Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegten Entwurf einer Novelle zum Universitätsgesetz (UG) überhaupt kommentieren soll. Denn sein Eindruck ist, dass dieses Papier "eher unter Wahlkampf-Aspekten" verfasst worden sei. Des weiteren bezeichnete er gegenüber der APA einige der vorgeschlagenen Bestimmungen als "absurden Zynismus".

Besonders stört Badelt, dass in dem von SP-Wissenschaftssprecher Josef Broukal vorgelegten Entwurf "die Unis ohne verlässliche Finanzierungszusage verpflichtet würden, ohne jegliche Barrieren Studierende aufzunehmen, ihnen verboten wird, Selektionsprüfungen zu machen und sie allen Bachelorstudenten auch Masterstudienplätze zur Verfügung stellen müssten. Das alleine würde eine Kostensteigerungen von 25 Prozent verursachen.

"Laienhaftigkeit"

Zunächst habe er sich über die vorgeschlagene gesetzlich fixierte Erhöhung der tertiären Bildungsausgaben bis 2020 auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts gefreut. Wenn er dann aber in dem SP-Papier lese, dass der Bundesanteil der Finanzierung um jene Beiträge reduziert werden soll, welche die Unis von privater Seite lukrieren, "kann ich das nicht mehr ernst nehmen", sagte Badelt.

Dem uniko-Chef stören auch "einige Formulierungen, die eine erschreckende Laienhaftigkeit der Textierung" widerspiegeln würden. So sehe der Text vor, dass im Curriculum jedes Bachelorstudiums darauf hinzuweisen sei, welche Masterstudien darauf aufbauen. Badelt hält das für absurd, "so was muss doch europaweit gelten". Die Konsequenz wäre, dass man alle entsprechenden europäischen Masterstudien hineinschreiben müsste.

"Text, der nicht damit rechnet, Gesetz zu werden"

In diese Kategorie falle auch die Möglichkeit, dass der Wissenschaftsminister bei "objektivem Absolventenmangel" in einer Studienrichtung durch Verordnung den Studienbeitrag in diesem Studium erlassen könnte, ohne dass der Uni der Betrag ersetzt würde. Ein "objektiver" Mangel an Arbeitskräften sei aber oft nicht feststellbar. "So kann man doch ein Gesetz nicht schreiben, mir kommt vor, das ist ein Text, der nicht damit rechnet, Gesetz zu werden", sagte Badelt.

Der Rektoren-Chef sieht durchaus auch positive Dinge in dem SP-Entwurf, etwa dass die vom Wissenschaftsministerium geplante Ausweitung der Budgetreserve fehlt oder Teilzeitstudien bei Ausgleich der Studiengebühren gesetzlich fixiert werden sollen. Diese stünden aber "im Schatten".

Reaktion von Broukal

"Badelts Aufregung ist insofern unverständlich, als dass das UG 2002 seit fünf Jahren vorschreibt, dass genügend Lehrveranstaltungen anzubieten sind, damit alle Studierenden ohne Verzögerung im Studium weiterkommen. Es wird sogar angeordnet, dass notfalls Lehrveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit anzubieten sind", sagt SPÖ-Wissenschaftssprecher Broukal in einer Reaktion. Verständlich sei ihm Badelts Aufregung nur insofern, da nun zum ersten Mal diese zahnlose Vorschrift mit Zähnen versehen werden würde.

"Im SPÖ-Entwurf für ein neues UG ist ganz eindeutig eine 70-prozentige Anhebung der Finanzierung der Universitäten bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Unter dieser Voraussetzung kann man auch verlangen, dass Studierende nicht mitten im Studium ohne eigenes Verschulden jahrelange Wartezeiten auf sich nehmen müssen", sagt Broukal. "Badelts Weigerung, für genügend Studienplätze einzustehen, lässt mich Übles ahnen. Wie viele Studierende kommen denn derzeit Jahr für Jahr an seiner Universität im Studium nicht weiter, obwohl sie alle Prüfungen bestanden haben?", meint Broukal weiters. Unterstützung kommt von der AK Die Arbeiterkammer (AK) signalisierte in einer Aussendung Sympathie für den SPÖ-Gegenvorschlag. AK-Expertin Johanna Ettl unterstützte vor allem die gesetzliche Verankerung eines Teilzeitstudiums. Hahns Vorschlag sei "inakzeptabel", sagt Ettl und kritisierte vor allem die Zugangsbeschränkungen für das Masterstudium. Positiv seien lediglich der Ausbau der Frauenförderung oder die gesetzlich Verankerung der Studierendenanwaltschaft zu werten. (APA/red, derStandard.at, 1. Juli 2008)