Auch Vereine besitzen registrierte Marken und verwenden diese im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit. Jüngstes und aufgrund eines Jubiläums aktuellstes Beispiel: Ein historisch ausgerichteter Verein hat gleich mehrere Orden des berühmten Feldmarschalls Johann Josef Wenzel Anton Franz Karl Graf Radetzky von Radetzky, dessen 150. Todestag im Jänner dieses Jahres gefeiert wurde, als Marken schützen lassen. Doch die Eintragungen des "Vereins Radetzky-Orden" beim Markenamt wurden sogleich angefochten.

Markenlöschung

Der Oberste Patent- und Markensenat (OPM) musst daher die Frage entscheiden, ob ein nicht auf schnöden Gewinn orientierter Verein seine Marken "rechtserhaltend" benutzen kann. Wer eine eingetragene Marke behalten will, muss sie nämlich spätestens fünf Jahre ab der Eintragung benutzen, sonst kann jedermann die Marke wegen Nichtbenutzung löschen lassen. Der OPM vertrat erkennbar die Rechtsansicht, dass auch die Benutzung durch einen ideellen Verein im Rahmen der üblichen Vereinstätigkeit – etwa bei Veranstaltungen oder Umzügen, auf dem Briefpapier oder auf Aufstecker, die Mitglieder beim Spendensammeln tragen – ausreichend sein müsse. Er legte jedoch – pflichtgemäß – diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Vorabentscheidung vor. Der Ausgang dieses Verfahrens (C442/07) ist nicht nur für Verehrer des legendären Feldmarschalls von Interesse, sondern für alle Vereine, die (zumindest eine) eingetragene Marke haben.

Rechtssicherheit Es wäre aus Gründen der Rechtssicherheit zu wünschen, dass der EuGH klarstellt, dass auch ideelle Vereine sich ihre Marken durch Benutzung erhalten können. Sollte der EuGH nämlich anders entscheiden, dann droht vielen Vereinen der Rechtsverlust ihrer Marken. Dies würde wohl überlegte Gegenmaßnahmen notwendig machen. (Clemens Grünzweig, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2.7.2008)