Wien - Der ORF hat das Objektivitätsgebot nicht verletzt, als er Jägern 2007 für eine "Schauplatz"-Reportage über Bärenjagd zehn Prozent dieses Russlandtrips bezahlte. Der Publikumsrat beschwerte sich darüber beim Bundeskommunikationssenat, der wies die ORF-Aufsichtsräte nun aber ab.

Das Reportagemagazin habe sein Publikum nicht über den Beitrag (400 Euro von 4000 für die Jagdreise) informiert, klagte der Publikumsrat, und damit das Objektivitätsgebot laut ORF-Gesetz verletzt.

Der Mediensenat sieht einen finanziellen oder organisatorische Beitrag des ORF "mit dem Objektivitätsgebot vereinbar, sofern eine Beeinflussung der Authentizität der Berichterstattung ausgeschlossen werden kann" und er das Ereignis nicht parteiisch darstellt.

Das Publikum müsse der ORF bei "unverhältnismäßig hohem finanziellem Beitrag" informieren. Und über die "besondere Bedeutung" der Sendung. Schließlich zahlten sie über Gebühren mit, erinnert der Senat. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 2.7.2008)