Diese wurden in zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen von den Höchstrichtern abgelehnt. Weder der Umstand, dass Innenminister Günther Platter sein Nein zum humanitären Aufenthalt auf dem Gnadenweg für Arigona Zogaj nur per Austria Presseagentur (APA) verkündet hatte, noch seine spätere schriftliche Ablehnung eines diesbezüglichen Bescheids seien grundrechtliche Verstöße.
"Buchstaben des Gesetzes"
Im ersten Fall sei die "Beschwerde unberechtigt", befanden die Verfassungsrichter: Eine APA-Presseausssendung "ist niemals als Bescheid zu werten". Im zweiten Fall wiederum sei "keine Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage zu erwarten". "Den Buchstaben des Gesetzes folgend, mag das durchaus stimmen. Aber hier beißt sich die Katze in den Schwanz", meint Blum. Immerhin habe der VfGH vergangene Woche den Gnadenweg beim humanitären Aufenthalt als dem Rechtsstaat widersprechend aufgehoben.
Insgesamt hat der Linzer Anwalt im Dezember 2007 und Jänner 2008 drei Beschwerden eingebracht – mit je anderer inhaltlicher Grundlage, aber mit der gleichen Stoßrichtung: Seiner Mandantin sei nach Platters Nein ein Bescheid auszufolgen, damit sie in der Folge Rechtsmittel einlegen könne. Nur so sei zu garantieren, dass die Entscheidung auf der Grundlage des "Rechts auf Familienleben" sowie jenes auf "wirksame Beschwerde" laut der Europäischen Menschenrechtskonvention erfolge.
Nach der Doppelablehnung ist jetzt noch die den Höchstrichtern vorgelegte Frage offen, ob die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Arigona Zogaj einen Negativbescheid hätte ausfolgen müssen. Hier, so ein Verfassungsrechtsexperte, spiele das von den Höchstrichtern im Prinzip gewährte Antragsrecht auf humanitären Aufenthalt durchaus hinein.
Laut VfGH-Sprecher wird über Beschwerde Nummer drei "erst in der Herbstsession entscheiden werden". Wie die beiden anderen Sprüche auch wird sie auf Arigona Zogajs konkrete Bleibechancen keinen Einfluss haben. Die 16-Jährige und ihre Mutter haben aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustands Nurije Zogajs Aufschub der Abschiebung gewährt bekommen.