Düsseldorf - Das deutsche Gericht in Düsseldorf hat zwei weitere Schadensersatzklagen von Kleinaktionären gegen die angeschlagene Mittelstandsbank IKB abgewiesen. Die Kläger hätten nicht nachvollziehbar darstellen können, warum sie kurz vor der Beinahe-Pleite der Bank im Juli vergangenen Jahres Anteile bei der IKB erworben hatten, sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag. Die Kleinaktionäre werfen der Bank und ihrem ehemaligen Vorstand vor, die Anleger bewusst über die Auswirkungen der US-Immobilienkrise getäuscht und trotz möglicher Belastungen zum Aktienkauf animiert zu haben.

Mit der erneuten Klageabweisung ist ein Musterverfahren gegen das durch Fehlspekulationen ins Straucheln geratene Geldinstitut vorerst weiter von Tisch. Am Düsseldorfer Landgericht sind knapp 50 Einzelklagen von geschädigten Kleinaktionären anhängig. Zwei Kleinaktionäre waren mit ihren Schadensersatzforderungen bereits Mitte Juni gescheitert. Die Kläger-Anwälte hatten den Antrag gestellt, die Fälle in einem Sammelverfahren abzuwickeln, das die Streitpunkte stellvertretend für sämtliche Beteiligte klärt.

Schadenssumme von sechs Millionen

Den Klägern zufolge soll die Bank noch am 20. Juli 2007 - also zehn Tage vor dem Beinahe-Aus - in einer Pflichtmitteilung Spekulationen über mögliche Belastungen aus minderwertigen US-Immobilienkrediten zurückgewiesen haben. Mit der Gewinnwarnung am 30. Juli brach dann die Aktie dramatisch ein. Das Düsseldorfer Geldinstitut konnte nur durch eine milliardenschwere Rettungsaktion der staatlichen Hauptaktionärin KfW sowie des Bundes und anderer Banken gerettet werden.

Die gesamte Schadenssumme der etwa 100 Kläger beläuft sich nach Angaben der Anwälte auf rund 6 Mio. Euro. Die nächste Entscheidung über eine Schadensersatzklage eines Kleinaktionärs steht laut Gerichtssprecherin am 26. August an. (APA)