Inhalt der Klage seien der Vorwurf der unrichtigen Rechnungslegung und der unrichtigen Berichterstattung als Vorstand. Zudem stehe der "Verdacht des schweren Betrugs" im Raum.
Die AUA reagiert indes gelassen auf die angekündigte Strafanzeige gegen den AUA-Chef persönlich: "Eine Strafanzeige klingt in der Öffentlichkeit dramatisch, kann aber von jedermann auch ohne faktische Grundlage eingebracht werden", sagte AUA-Sprecherin Livia Dandrea. Die erhobenen Vorwürfe - u.a. auf unrichtige Rechnungslegung - gingen "vollkommen in Leere, gibt es doch einen vom Wirtschaftsprüfer testierten Geschäftsbericht". Die Gegenseite müssen den Beweis für die Behauptungen antreten.
"Einziges Argument"
Dem Scheich bleibe gar nichts anderes übrig, als die behauptete und unbewiesene Arglist "als einziges Argument" vorzubringen. Die Gegenseite habe auch ihre bereits angekündigte Vertragsanfechtung noch nicht eingebracht. Schlussfolgerung aus AUA-Sicht: "Diese Medienkampagne dient insgesamt dazu, von der schwachen Rechtsposition der Gegenseite abzulenken."
Die Rechtsvertreterin des saudiarabischen Geschäftsmanns Mohammed Bin Issa Al Jaber zeigte sich heute auch erstaunt über den geringen Streitwert der von der AUA eingebrachten Klage auf Vorlage von Bankgarantien: "Wir waren überrascht, die Streithöhe lautet nur auf 5 Millionen Euro", sagte Bettina Knötzl von der Anwaltskanzlei Wolf Theiss. Ihre Einschätzung: "Da hat offensichtlich jemand kalte Füße bekommen", so Knötzl. Angesichts von Medienberichten habe man mit einem höheren Betrag gerechnet. Im Raum gestanden sei ein Wert von bis zu 150 Mio. Euro.
Verkehrte Welt
Das Vorgehen des arabischen Investors mit österreichischem Pass, dessen geplante Investition über 150 Mio. Euro in die AUA geplatzt ist und jetzt ein juristisches Nachspiel hat, erklärt sie so: "Wenn einer belogen wird und dann noch die Größe hat, ein Auseinandergehen im Frieden anzubieten und dann klagt der andere - dann ist die Welt für ihn verkehrt und er wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um diese wieder richtig zustellen."
Scheich Al Jaber werde im Rahmen der Klagebeantwortung - dafür gibt es eine Frist bis 7. August - eine so genannte Einrede erheben, wonach der Vertrag rückwirkend für ungültig erklärt werden soll. "Dann wäre es so, als hätte der Vertrag nie bestanden", sagte Knötzl. "Wer durch List zu einem Vertrag veranlasst wird, ist diesen zu halten nicht verbunden", verweist die Juristin auf einen entsprechenden Passus.
Hinters Licht geführt
Al Jaber sei vom AUA-Management ebenso wie alle anderen Aktionäre "hinters Licht geführt" worden. Denn vor Unterzeichnung des Investmentvertrags Mitte März habe die AUA damit geworben, dass die Trendwende nach zwei Verlustjahren gelungen sei. Kurz nach Vertragsschluss am 3. April gab die AUA einen Quartalsverlust in Höhe von 60 Mio. Euro bekannt. "Damit ist es wohl nicht ein saniertes Unternehmen, sondern eher ein Sanierungsfall", so die Al Jaber-Sprecherin.