Wie die Zeit vergeht. Im Journalismus bewegt sich alles mit scheinbar noch größerer Rasanz; und man muss schon aufpassen: Das Heute ist morgen ein Gestern. Da kann ein Schreiber schon durcheinanderkommen.

Es heißt zwar auch, dass es nichts Älterers gäbe als die Zeitung vom Vortag, aber mitunter ist unser Umgang mit der Vergangenheit doch ein wenig zu salopp.

In einem Artikel über eine Höchstgerichtsentscheidung in den USA, mit der der private Waffenbesitz weiter liberalisiert wird, findet sich folgende denkenswerte Zeitangabe: "Über mehr als 200 Jahre hatten Richter darauf verzichtet oder sich auch davor gedrückt, den fraglichen Zusatzartikel 2 zur US-Verfassung – 24 im Jahr 1979 formulierte Worte mit einer merkwürdigen Kommasetzung – verbindlich zu interpretieren. Wurde darin nur Milizen wie der Nationalgarde das Grundrecht auf Waffenbesitz zugesprochen oder jedem einzelnen Bürger?" Eine heikle Frage, wie es im weiteren Text richtig hieß: Wie umgeht man 200 Jahre lang einen angeblich erst 1979 formulierten Passus, wenn der Kalender auch in den USA erst das Jahr 2008 zeigt?

Der Fehler findet sich im Bericht einer Autorin, die diesen für eine Nachrichtenagentur geschrieben hat. Ein Blick in die US-Verfassung zeigt uns: Der zweite Zusatzartikel, der hier angesprochen ist, wurde am 15. Dezember des Jahres 1791 verabschiedet. Der Rest sind Kleinigkeiten. Wenn wir auf derStandard.at schreiben, "Klage for US-Gericht eingebracht", dann ist das vielleicht als Fehler anzusehen, möglicherweise ist das aber auch nur als Hinweis auf die polyglotte Persönlichkeit des Autors oder der Autorin zu betrachten.

... fantasievolle Preise

Es kann sich selbstverständlich auch um einen einfachen Tippfehler handeln. Ein, zwei Buchstaben zu viel oder zu wenig können ja einen entscheidenden Unterschied ausmachen. In der letzten Juni-Woche referierten wir im Immobilien-Standard beispielsweise ausführlich über die Vorteile eines begrünten Hausdaches. Wir gaben zwar keine dezidierte Empfehlung, welche Pflanzen Interessenten für ihr Dach wählen sollten, aber schon der ungefähre Hinweis war verfänglich. "Die Pflanzen müssen wind- und frostempfindlich sein und müssen auch mal eine Zeitlang in der Trockenheit überleben können", stand da. Unempfindlich sollte es heißen, aber wahrscheinlich wäre ohnehin niemand auf den Gedanken gekommen, dass Mimosen, Orchideen und Rosen eine sinnvolle Dachbepflanzung darstellen.

Es ist eben heikel, wenn wir uns im Immobilienteil mit Pflanzen auseinandersetzen. In der gleichen Ausgabe entführten wir unsere Leserschaft schreiberisch in die Champagne. Wir wussten von fantastischen Grundpreisen dort zu berichten: "Normales Agrarland ist in der Champagne heute für rund 3000 Euro pro m2 zu haben. Wird es als Rebland eingestuft, schießt sein Preis ums Dreihundertfache in die Höhe."

Wenn wir davon ausgehen, dass ein Hektar weiterhin 10.000 Quadratmeter hat, stellte eine Rebfläche dieser Größe einen Wert von 9.000.000.000 Euro dar – neun Milliarden Euro. Die Korrektur für Schnäppchenjäger: Das war übertrieben, ein Hektar Rebfläche in einer der derzeit 319 Champagner-Gemeinden kostet "nur" rund eine Million Euro, Nebenlagen gibt es um ein paar tausend Euro. Na dann, prost. (Otto Ranftl, Leserbeauftragter, DER STANDARD, Printausgabe, 12../13.7.2008)