Klagenfurt - Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Dienstag ein 41-jähriger Schlosser aus Kühnsdorf wegen geschlechtlicher Nötigung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Weitergabe von Drogen zu einer Haftstrafe von zehn Monaten und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Weil er Nichtigkeit und Berufung anmeldete, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Beziehung nach hinduistischem Recht? Der Angeklagte hatte eine ungewöhnliche Verteidigungsstrategie gewählt. Er bestand auf einer hinduistischen Eheschließung mit jener Frau, die ihn der geschlechtlichen Nötigung und gefährlichen Drohung bezichtigt hatte. Staatsanwalt Emmerich Plach warf dem Mann vor, eine 48-jährigen Bedienerin mit entblößtem Glied zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Mit schlagkräftigen Beweise wollten der Angeklagte seine These von der hinduistischen Beziehung stützen. "Ich habe sogar Schamhaare von ihr zu Hause", sagte er. Eine sexuelle Beziehung wurde von der Frau aber vehement in Abrede gestellt. Sie warf dem Angeklagten vor, am 30. Juli d.J. bei ihrer Arbeitsstätte aufgetaucht zu sein und sie mit einer Drohung zu geschlechtlichen Handlung genötigt zu haben. Das Glied entblößt, soll der Mann gesagt haben: "Hol mir wenigstens an oba, weil sonst spalt i dir den Schädel." Sie flüchtete in ihrem Pkw, verfolgt vom Angeklagten. Schließlich schloss sie sich auf einer Toilette ein und rief um Hilfe: "Bitte, tuts mir den Irren da weg!" Terror und Belästigung Unter Tränen beschrieb die Frau ein langes Martyrium, in dem sie vom Angeklagten immer wieder verfolgt und belästigt worden sei. Als Pflegerin seines mittlerweile verstorbenen Vaters hätten sie sich kennen gelernt. Er war für sie wie ein "kleiner Bruder", Intimitäten hätten aber nie stattgefunden. Vor Gericht schilderte die Bedienerin, wie der Angeklagte in einem Anfall von Eifersucht das Motorrad eines ihrer Bekannten mit Steinen beworfen und schwer beschädigt habe. Die Version des Schlossers ist eine andere: An jenem 30. Juli will er die Bedienerin zwar zu einer "Stehpartie", einem stehenden Sexualakt, eingeladen haben, keinesfalls jedoch mit Todesdrohungen oder nacktem Unterleib. Als sie ablehnte, hätte er nur den Fotoapparat geholt, um ein Abschiedsfoto zu schießen, sie aber nicht verfolgt. Er gestand die Beschädigung des Motorrades und die Weitergabe von Cannabiskraut an Minderjährige, die ihm der Staatsanwalt ebenfalls vorwarf. Der psychiatrische Sachverständige Max Neumann stellt beim Angeklagten "schizoide und paranoide Persönlichkeitsanteile" fest, weshalb der Staatsanwalt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher forderte. (APA)