Seriöse Online-Anbieter auf den ersten Blick zu erkennen, dazu soll das am Dienstag Abend in Wien vorgestellte Österreichische E-Commerce-Gütezeichen beitragen. Das von Konsumentenschutzorganisationen, öffentlichen Stellen und Interessensvertretungen der Wirtschaft gleichermaßen anerkannte und mitgetragene Gütezeichen soll in Zukunft Online-Konsumenten Hilfestellung bei der Beurteilung von E-Commerce-Angeboten bieten und die Qualität des heimischen Online-Angebotes verbessern. Zusätzlich soll eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle dafür sorgen, dass E-Commerce-Streitfälle in Zukunft rasch und unbürokratisch gelöst werden können, führte Projektleiter Jürgen Gangoly vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) gestern Abend aus. Das E-Commerce-Gütezeichen, das auch von der Europäischen Kommission gefördert wurde, berücksichtige die vom Internet Ombudsmann www.ombudsmann.at - einer vom ÖIAT und VKI geschaffenen Informations- und Beratungsstelle für Online-Shopping - seit Dezember 1999 gesammelten praktischen Erfahrungen, führte Projektleiter Gangoly weiter aus. Mit dem Projekt gehöre Österreich zu den Vorreitern bei der Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Online-Shopping in Europa. Hauptzielgruppe seien Klein- und Mittelbetriebe. Derzeit würden sich bereits 25 Unternehmen konkret für das Gütezeichen interessieren, sagte Gangoly. Die Vergabekriterien für das E-Commerce-Gütezeichen wurden vom ÖIAT gemeinsam mit Experten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der Arbeiterkammer (AK), des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, den Internet Service Providern Österreichs (ISPA) und der Wirtschaftskammer Österreichs (WKÖ) entwickelt. Die Kriterien orientieren sich insbesondere an den Vorgaben des österreichischen Rechts, an EU-Rechtsakten sowie an internationalen Richtlinien. Die Gütezeichenkriterien beinhalten die richtige und leicht zugängliche Anbieter-Identifizierung, übersichtliche und rechtlich einwandfreie sowie abrufbare Vertragsbedingungen, detaillierte Produktbeschreibungen, einen nachvollziehbaren Bestellvorgang, eine sichere Zahlungsmöglichkeit, eine höchstzulässige Reaktionszeit von 48 Stunden auf Anfragen, Rückgabe- und Rücktrittsrecht, Datenschutzinformationen, ein Beschwerde Management sowie die Akzeptanz der außergerichtlichen Streitschlichtung. Bei Verstoß gegen die Richtlinien droht der Entzug des Gütezeichens sowie die Veröffentlichung des Namens des Nutzers. Die internationale Verflechtung mit anderen Gütezeichen sei noch Teil des Projektes. "Jeder Online-Anbieter, egal aus welchem Land, kann das Gütezeichen annehmen", sagte VKI-Geschäftsführer Hannes Spitalsky. Es sei jedoch eher nur im EU-Wirtschaftsraum gültig und durchsetzbar. Das gelte auch für europäische Niederlassungen außereuropäischer Unternehmen. In anderen Ländern dürfte es dagegen schwierig sein, jedoch seien die Verbraucher in dieser Hinsicht selbst schon vernünftig genug, so Spitalsky. SERVICE: Das E-Commerce-Gütezeichen kann ab sofort unter www.guetezeichen.at beantragt werden. Die Umsetzung und Einhaltung der Vergaberichtlinien wird vor der Vergabe und danach durch mindestens jährliche Stichproben und Testeinkäufe überprüft. Für KMU wird das Gütezeichen zwischen 5.000 und 15.000 S (1.090 Euro) kosten. Diese können jedoch durch Förderungen von Bund, Ländern oder EU zumindest teilweise abgedeckt werden. Die jährliche Benutzungsgebühr beläuft sich auf 5.000 S. (APA)