Kosovo
Fünf Sanktionen gegen Jugoslawien
Ölembargo vor Ende - Flugembargo ist bereits suspendiert - Einfrierung der Auslandskonten und Einreiseverbot gegen Milosevic
Brüssel - 1999 wurden die Sanktionen gegen Jugoslawien verhängt. Derzeit gibt es fünf Teilsanktionen, die Waffen, Öl, Flüge Auslandskonten und Einreisebestimmungen betreffen. Vor allem die Ein- und Ausfuhr von Erdölprodukten wird voraussichtlich bald möglich sein.
Das Flugembargo wird bereits seit Jahresbeginn nicht mehr angewendet. Das Waffenembargo wurde vom
UNO-Sicherheitsrat verhängt und kann auch nur von diesem aufgehoben werden. Die anderen beiden Sanktionen betreffen hingegen
Milosevic und seine Umgebung direkt und stehen höchstens teilweise vor der Aufhebung.
Das Einfrieren von Auslandskonten und das Investitionsverbot in serbische und jugoslawische Staatsfirmen war direkt gegen die Bereicherung
von Milosevic und seinem Clan gerichtet. Bis jetzt gibt es eine sogenannte "weiße Liste" von Firmen, die nachweisen konnten, in keiner
Beziehung zu Milosevic zu stehen. Nur mit diesen waren finanzielle Transfers im EU-Raum möglich. Die EU will verhindern, dass die
Milosevic-Firmen ebenfalls von der Aufhebung dieser Sanktion profitieren könnten.
Auch das Einreiseverbot für Mitglieder der Familie des seit gestern verschwundene bisherigen serbischen Machthabers wird kaum ersatzlos
gestrichen werden, will man doch nicht jetzt Erleichterungen für Milosevic schaffen.
Einstimmige Entscheidung zur Aufhebung notwendig
Zur Aufhebung von EU-Sanktionen braucht es eine einstimmige Entscheidung der EU-Minister. Die Entscheidung tritt durch Veröffentlichung
im Amtsblatt in Kraft, was innerhalb von zwei Tagen machbar wäre. Die Sanktionen gegen Firmen und das Einreiseverbot sind zwar Formell
bilaterale Maßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer, dürften aber nur im Gleichschritt gelockert werden.
Vorausgesetzt es kommt zu einem demokratischen Machtwechsel in Belgrad, will die EU auch den Wiederaufbau der Wirtschaft und des
Landes unterstützen. Die Kommission hat für das EU-Budget 2001 240 Mill. Euro (3.302 Mill. S) Soforthilfe vorgeschlagen. Über die
Freigabe des Geldes müssen EU-Länder und EU-Parlament gemeinsam entscheiden. Insgesamt hat die EU 2,3 Mrd. Euro Hilfsgelder für die
Ländern am Balkan von 2000 bis 2006 vorgesehen. Ein Teil davon wird vermutlich für Serbien vorgesehen werden.
Schon bisher sind heuer als humanitäre Hilfe 55 Mill. Euro nach Jugoslawien geflossen. Weitere 10 Mill. Euro aus EU-Mitteln wurden dort für
Schulen, Energie und Pressefreiheit ausgegeben.(APA)