Luxemburg - Nach dem Machtwechsel in Jugoslawien hat die Europäische Union die meisten Sanktionen gegen Serbien aufgehoben. Bestehen bleiben allerdings diejenigen Strafmaßnahmen, die sich gezielt gegen das Regime des früheren Präsidenten Slobodan Milosevic richten. Um die Sanktionen besser auszurichten, galten die Strafmaßnahmen seit dem 6. September 1999 nicht mehr für die zunehmend pro-westliche jugoslawische Teilrepublik Montenegro und auch nicht für die von der UNO verwaltete Provinz Kosovo, sondern einzig für Serbien. Im folgenden eine Dokumentation der EU-Sanktionen gegen Belgrad: Das FLUG-EMBARGO ist mit dem Beschluss vom Montag endgültig beendet. Am 7. September 1998 hatte die EU ein Landeverbot für Maschinen der jugoslawischen Fluggesellschaft JAT verhängt. Vorausgegangen waren serbische Militäreinsätze gegen kosovo-albanische Unabhängigkeitskämpfer. Am 21. Mai 1999 wurde das Flugverbot ausgedehnt - auch die Flüge von EU-Ländern Richtung Jugoslawien wurden gestoppt. Das Flugverbot war allerdings bereits im Februar 2000 dauerhaft ausgesetzt worden. Auch das ÖL-EMBARGO ist nun gefallen. Es war am 23. April 1999 in Kraft getreten und bezog sich auf alle 15 EU-Staaten, den Luftverkehr und die Schifffahrt. Angesichts des bevorstehenden Winters und der Protestkundgebungen der Opposition gegen Milosevic wurden im November 1999 Öllieferungen im Rahmen des Programms "Energie für die Demokratie" für zulässig erklärt. Damit wurde es ermöglicht, die schon vor dem Machtwechsel der vergangenen Woche von der Opposition gehaltenen Städte Serbiens gezielt mit Öl zu versorgen. EINFRIEREN VON GUTHABEN: Im Juni 1998 wurden die Auslandsguthaben Belgrads in der Europäischen Union eingefroren. Diese Maßnahmen wurde im April 1999 auf die Guthaben von Einzelpersonen ausgeweitet, die mit Milosevic direkt in Verbindung standen. Dies bleibt nach dem Beschluss der EU-Außenminister ausdrücklich bestehen. WIRTSCHAFTSBLOCKADE: Auch Auslandsguthaben von serbischen Unternehmen wurden im April 1999 eingefroren. Das Vorhaben, eine "schwarze Liste" von Firmen mit Stützfunktion für das Regime zu erstellen, wurde im Laufe der Zeit aufgegeben. Seit April 2000 erarbeitete die EU eine "weiße Liste" von Unternehmen, für die keine Sanktionen gelten sollten. Auf dieser Liste stehen seit Juli insgesamt 190 Unternehmen. Für unzulässig erklärt wurde die Lieferung von Gütern, die der staatlichen Repression dienen können. Die Blockade wurde nun grundsätzlich aufgehoben, bleibt aber für diejenigen Unternehmen gültig, die mit Milosevic in Verbindung stehen. EINREISE-VERBOTE: Am 26. April verhängte die EU ein Visa-Verbot für Milosevic und seine Angehörigen. Darüber hinaus wurde eine Liste von führenden Persönlichkeiten aus Jugoslawien erstellt, die nicht in die EU einreisen dürfen. Zur Zeit stehen auf dieser Liste 588 Namen. Auch der Visa-Bann für Milosevic und seine Getreuen bleibt zunächst gültig. Bereits seit Februar 1996 gilt in der EU ein Waffen-Embargo gegen Jugoslawien. Dies bleibt zunächst ebenso in Kraft wie das seit März 1998 weltweit gültige Waffen-Embargo. Denn dies war vom UNO-Sicherheitsrat beschlossen worden und kann nur durch diesen beendet werden. (APA)