Wien - Als Vorteil sowohl für den Bürger als auch für die öffentlich Bediensteten bezeichnete Staatssekretär Wolfgang Ruttenstorfer am Mittwoch das tags zuvor im Ministerrat beschlossene Signaturgesetz. Angesichts der zu erwartenden Verdoppelung der Internetbenutzer innerhalb der nächsten zwölf bis 18 Monate sei es notwendig die sogenannte "elektronische Unterschrift" fälschungssicher zu machen und entsprechend zu kontrollieren. Die Abwicklung der Behördenwege vom Computer zuhause soll - bei entsprechender Beschlußfassung der Thematik noch in dieser Legislaturperiode - bereits ab 1.1.2000 durchgeführt werden können, sagte Ruttenstorfer gegenüber der APA. Um Rechtssicherheit sowohl im Geschäfts- als auch im Rechtsverkehr zu gewährleisten, sei eine effektive Aufsicht - bei der Telekom Control - vorgesehen, gleichzeitig würden Zertifizierungsstellen eingerichtet, die an die Nutzer, also den Kunden, Schlüssel (also die Codes) verteilen. "Für uns in der Verwaltung ist das insofern ganz entscheidend, als wir mit dem Internet-Programm Help bereits das Potential haben, auch die Abwicklung von Amtswegen elektronisch durchzuführen. Bisher haben wir das nicht tun können, weil die Rechtssicherheit - wer veranlaßt den Amtswege, sind die Daten richtig - noch nicht gegeben war. Wir haben aber vor, dieses Help spätestens 2000 interaktiv nutzbar zu machen", so Ruttenstorfer. Amtswege könnten künftig zuhause per Mausclick erledigt werden. Als Beispiel nannte der Staatssekretär die Arbeitnehmerveranlagung. Der Kunde könne seine Dokumente im Internet daheim ausfüllen, mit der elektronischen Unterschrift an das Finanzamt aufgeben, und letzteres erhalte diese Information dann bestätigt durch die elektronische Signatur. (APA)