Wien - Wissenschaftler der Universität für Bodenkultur und vom österreichischen Ökologie-Institut kritisieren die geplante Änderung des Altlastensanierungsgesetz (ALSAG). Das Budgetloch werde auf Kosten des Klimaschutzes gestopft, so Peter Lechner, Professor für Abfallwirtschaft der Universität für Bodenkultur in Wien. Im Zentrum der Kritik stehen bei den Ökologen die rund 180.000 Tonnen Methangas, die jährlich aus den österreichischen Deponien austreten. "Methan ist um den Faktor 21 treibhauswirksamer als Kohlendioxid", so Lechner. Diese Menge entspreche 3,5 Mio. Tonnen CO2. Wenn von der Basis des Kyoto-Zieles ausgegangen wird, bei der eine Verringerung der Werte von 1990 um 13 Prozent vereinbart wurde, könnten durch Deponieabschichten 43 Prozent des Kyoto-Zieles erreicht werden. Es gibt bereits Fallbeispiele "Technisch ist das relativ einfach", so Lechner. "Während das Absaugen der Deponien nur 40 bis 60 Prozent der Deponiegase erfasst, können mit Hilfe der biologischen Oxidation des Methans diese Werte fast auf Null reduziert werden", so der Wissenschaftler. Bei der natürlichen Methanoxidation werden auf die Deponien kalkarmer Schotter und eine mindestens 1,2 Meter dicke Kompostschicht aufgebracht. Mikroorganismen zersetzen dann das Methan zu Wasser und CO2. "Diese Methode wurde in den letzten beiden Jahren untersucht. Ein Forschungsprojekt wurde auf der Deponie St. Pölten durchgeführt", so Lechner. "Die geplante Gesetzes-Änderung belegt das Aufbringen von Komposten zum Zwecke der Oxidation mit 600 bis 1.400 Schilling pro Tonne. Als Begründung wird im Gesetz die Budgetkonsolidierung angeführt", so Lechner. "Den Mehreinnahmen steht die Tatsache gegenüber, dass Emissionen von jährlich 180.000 Tonnen Methan akzeptiert werden", so Lechner. Bei so hohen Kosten werde kein einziger Deponiebetreiber von sich aus ein Oxidationssystem errichten. Die meisten Deponien würden rund 20 bis 30 Jahre lang brauchen, bis sie kein Methangas mehr abgeben, so der Wissenschaftler. Lechner kritisiert in diesem Zusammenhang aber auch weitere unausgegorene Punkte der Gesetzesänderung: Unbehandelte Aschen und Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen seien weiterhin nicht ALSAG-pflichtig. Wenn diese Schlacken jedoch mit Zement gebunden werden, sind sie wieder ALSAG-pflichtig. Das Gesetz gehe also genau den verkehrten Weg, so Lechner. (pte)