Wien - Das Künstler-Sozialversicherungfondsgesetz wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Wichtigste Änderung gegenüber dem teils heftig angegriffenen ursprünglichen Entwurf ist neben der Schaffung einer Berufungsmöglichkeit die Ausweitung des Bezieherkreises. War ursprünglich der monatliche Beitragszuschuss von 1.000 Schilling nur für Künstler mit einem Einkommen zwischen 7.400 und 22.500 Schilling vorgesehen, wird nun die Untergrenze auf 3.977 Schilling gesenkt. Morak zuversichtlich Kunsstaatssekretär Morak meinte in einer Aussendung: "Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Parlament die Regierungsvorlage auch rechtzeitig beschließen wird, so dass mit dem Auslaufen der Übergangsregelung per 1.1.2001 dieses neue Modell eines pensionsrechtlichen Zuschusssystems für Kunstschaffende in Kraft treten kann, so dass wir die umfangreichen Aufsichtskompetenzen des Bundeskanzlers weitestgehend zurücknehmen konnten. Somit wurde auch hier Anregungen von Künstlerseite Rechnung getragen". Betont wird dabei, dass der Fonds nun rechnungshofpflichtig werde. Cap: "Etikettenschwindel" Als "Zuschussfonds für Pensionen von Künstlern" kritisierte SPÖ-Kultursprecher Josef Cap noch am Mittwoch den Regierungsentwurf: "Die Regierung betreibt Etikettenschwindel". Krankenversicherung und Unfallversicherung von Künstlern würden von den Regierungsplänen nicht einmal berührt, so Cap, der zudem die fehlende Rechtssicherheit für "diesen Pensionszuschuss" kritisierte. Erster Schritt mit Fragezeichen Noch am Vortag hatte es lange Verhandlungen mit Künstlervertretern gegeben. Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der Interessenvertretung (IG) Autorinnen Autoren: "Als erster Schritt ist es für beide Seiten akzeptabel. Wir wissen alle, dass es nicht das große, umfassende Gesetz geworden ist. Das größte Fragezeichen dabei sind jedoch die künftigen Budgets." Ruiss betont in einer Aussendung, dass zahlreiche Einwendungen der Künstler berücksichtigt worden wären, "die gute gesetzliche Voraussetzungen für eine Entlastung der künftigen Pensionsversicherungsbeiträge von Künstlern schaffen." Neben der Einbeziehung von Künstlern ab der Einkommensuntergrenze laut ASVG (also ab 47.724 Schilling pro Jahr), der Ausweitung des Künstlerbegriffes auf neue Kunstberufe, der Etablierung einer Berufungsinstanz innerhalb des Fonds und der Einbeziehung rückwirkender Ansprüche bei nachträglicher Feststellung von Versicherungspflichten wäre auch der Forderung nach Reduktion der Mitwirkung der Finanzbehörden auf ein Mindestmaß entsprochen worden. Weiter kein Sozialversicherungsgesetz Unerfüllt blieben, so Ruiss, der Wunsch nach einer umfassenden rechtlichen und finanziellen Regelung (also einem tatsächlichen Sozialversicherungsgesetz), nach einer klaren Lösung für jene künstlerischen Berufe, in denen sowohl unselbstständige als auch selbstständige Arbeit möglich ist, der Wunsch nach einer klaren Trennung der bisherigen Fonds vom neuen Künstlersozialversicherungsfonds, die Forderung nach einer Finanzierungsverpflichtung des Bundes zur Dotierung des Fonds sowie die Forderung nach einer stärkeren Finanzierungseinbindung von Verwertern künstlerischer Leistungen im Bereich Neuer Medien. IG Freie Theater: "Todesstoß für das Freie Theater" Als "Todesstoß für das Freie Theater" bezeichnete die IG Freie Theaterarbeit in einer Aussendung die mangelnden Begleitmaßnahmen zur Künstlersozialversicherung. Darin wird hingewiesen, dass Darsteller am Theater der Anstellungspflicht unterliegen und dass der Bund durch die Einrichtung des IG-Netzes die für Anstellungen "unzureichende finanzielle Ausstattung von Einzelprojekten und Jahrestätigkeitsförderungen" kompensiert habe. Da aber das IG-Netz schon seit längerem nicht mehr über eine Dotierung verfüge, die eine vollständige Erstattung der Dienstgeberbeiträge ermöglichen würde, mussten "bereits in den vergangenen zwei Jahren Ansprüche von Theaterschaffenden massiv gekürzt werden". Durch die Veränderungen in der Sozialversicherungsgesetzgebung komme im Jahr 2001 auf das IG-Netz "eine Verdoppelung der Ansprüche zu, in den darauf folgenden Jahren kann die Belastung bis zum Dreifachen steigen". Der Bund lehne aber eine Höherdotierung des IG-Netzes ab, und wälze die Kosten der Anstellungspflicht auf die Theaterschaffenden ab. "Mit um 39,3 Prozent (Summe der Beitragssätze nach ASVG) Mehrkosten für künstlerische Arbeit wird es keine Freie Theaterarbeit mehr geben können." (APA)