Wien- 1990 flog bei der Staatspolizei der große Spitzelskandal auf. Die Staatspolizei hatte mehr als 80.000 Karteikarten über zumeist unbescholtene Bürger angelegt, die etwa an Demonstrationen teilgenommen oder sich für den Umweltschutz engagiert hatten. Daraufhin gab es im Innenministerium knapp 21.000 Anfragen im Sinne des Auskunftspflichtgesetzes. In den meisten Fällen wurde den Antragstellern mitgeteilt, dass "keine Vormerkung in staatspolizeilichen Evidenzen" vorhanden seien. Ein Großteil der Akten wurde in den folgenden Jahren vernichtet. Heute dürften noch etwa 20.000 Akten existieren. Dass die Staatspolizei nach wie vor Informationen sammelt, ist kein Geheimnis. Im Innenministerium verweist man darauf, dass die Staatspolizei immerhin angehalten sei, Analysen zu erstellen, wozu man eben Informationen brauche. Diese Daten sind EDV-mäßig meist nicht erfasst. Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes im vergangenen Jahr wurde es der Staatspolizei schließlich offiziell ermöglicht, personenbezogene Sicherheitsüberprüfungen auch im Auftrag von Unternehmen vorzunehmen. Voraussetzung ist aber die Zustimmung des Betroffenen. Nach dem Auskunftspflicht- oder dem Datenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht zu erfahren, ob und welche Informationen über ihn vorliegen. Die Liste der Ausnahmen ist allerdings lang. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 13. 10. 2000)