Inland
Staatspolizei sammelt nach wie vor Informationen
80.000 Karteikarten - 21.000 Anfragen - Überprüfungen im Auftrag von Unternehmen
Wien- 1990 flog bei der Staatspolizei
der große Spitzelskandal auf. Die Staatspolizei hatte mehr als 80.000 Karteikarten
über zumeist unbescholtene Bürger angelegt, die etwa an Demonstrationen teilgenommen oder sich für den Umweltschutz engagiert hatten. Daraufhin gab es
im Innenministerium knapp 21.000 Anfragen im Sinne des Auskunftspflichtgesetzes. In den meisten Fällen wurde den
Antragstellern mitgeteilt, dass "keine
Vormerkung in staatspolizeilichen Evidenzen" vorhanden seien. Ein Großteil
der Akten wurde in den folgenden Jahren
vernichtet. Heute dürften noch etwa
20.000 Akten existieren.
Dass die Staatspolizei nach wie vor Informationen sammelt, ist kein Geheimnis.
Im Innenministerium verweist man darauf, dass die Staatspolizei immerhin angehalten sei, Analysen zu erstellen, wozu
man eben Informationen brauche. Diese
Daten sind EDV-mäßig meist nicht erfasst.
Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes im vergangenen Jahr wurde es
der Staatspolizei schließlich offiziell ermöglicht, personenbezogene Sicherheitsüberprüfungen auch im Auftrag von Unternehmen vorzunehmen. Voraussetzung
ist aber die Zustimmung des Betroffenen.
Nach dem Auskunftspflicht- oder dem
Datenschutzgesetz hat jeder Bürger das
Recht zu erfahren, ob und welche Informationen über ihn vorliegen. Die Liste der
Ausnahmen ist allerdings lang. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 13. 10. 2000)