Die Katholische Frauenbewegung Österreichs ( kfbö) tritt der Plattform "Für das Recht des Kindes auf klare Verhältnisse nach der Trennung" bei. Dazu hat sich die Bundesleitung der kfbö bei ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstag, 12. Oktober 2000, in Salzburg entschlossen. Grund für die Entscheidung ist die Ablehnung der in der Gesetzesvorlage vorgesehene Regelung für eine generelle gemeinsame Obsorge nach der einvernehmlichen Scheidung der Eltern. In gemeinsamen Aktionen all jener, denen das Wohl des Kindes wichtiger ist als Elternmacht, sieht die kfbö eine Chance, die Regierung zum Nachdenken und zur Meinungsänderung zu bewegen. Nach Ansicht der Bundesleitung der kfbö erfordert so eine schwerwiegende Gesetzesänderung eine öffentliche Diskussion und Begutachtungsphase. Die Regierung hat statt dessen eine übereilte Entscheidung getroffen, die katastrophale Auswirkungen auf Scheidungskinder haben kann, kritisiert die Katholische Frauenbewegung. (red)