London - Die britische Regierung hat erneut eine kontroversielle Entscheidung zur Gentechnik getroffen. Sie gab Krankenversicherungen am Freitag erstmals die Erlaubnis, von Antragstellern die Offenlegung von Gentests zu verlangen. Vorläufig ist dies nur bei einer einzigen Krankheit zulässig, der vererbten Chorea-Huntington-Krankheit ("Veitstanz"). Doch möglicherweise wird die Erlaubnis bald auf Alzheimer und Brustkrebs ausgedehnt, für die eine erbliche Veranlagung bestehen kann. Die Entscheidung stieß auf scharfe Kritik. Eine Sprecherin der britischen Alzheimer-Gesellschaft sagte: "Wir machen uns Sorgen, dass hier eine genetische Unterschicht geschaffen wird." Der britische Verbraucherverband warf der Regierung vor, dem Interesse von Patienten zu schaden. Nun würden wahrscheinlich weniger Leute zu Vorsorge-Untersuchungen gehen, weil sie Angst hätten, die Ergebnisse den Versicherungen mitteilen und dann eventuell wesentlich höhere Beiträge zahlen zu müssen. Auch die Vorsitzende der Stiftung gegen Brustkrebs, Delyth Morgan, sagte: "Wir machen uns Sorgen, dass Frauen dadurch abgeschreckt werden, zur Vorsorge-Untersuchung zu gehen." Die Versicherungen dürfen von den Antragstellern nicht verlangen, einen Test auf Chorea-Huntington zu machen. Falls der Antragsteller aber schon früher einen solchen Test gemacht hat, können sie ihn auffordern, ihnen das Ergebnis mitzuteilen. Weigert er sich, können sie sich weigern, ihn zu versichern. Die Versicherungen argumentieren, dass sich anhand eines Gentests mit Sicherheit voraussagen lasse, ob der Betreffende die Krankheit bekommen werde. Da die Behandlung kostspielig sei, müsse dieser Versicherte höhere Beiträge zahlen. Im August hatten sich Berater der britischen Regierung dafür ausgesprochen, das Klonen embryonaler Stammzellen zu medizinischen Zwecken zu erlauben. Darüber soll demnächst das Parlament abstimmen. (APA/dpa)