Inland
Für Lexer hat sich nichts geändert: "Ich bin gewählter Parteiobmann der Kärntner ÖVP"
Die Wahl seines Nachfolgers Wurmitzer nimmt der abgewählte Obmann "zur Kenntnis" - Schiedsgericht tagt am Dienstag
Klagenfurt/Wien - Der am 16. September vom Landesparteivorstand abgewählte Kärntner ÖVP-Obmann Reinhold Lexer (43) nimmt nach eigenen Worten die gestern, Samstag, erfolgte Wahl von Landesrat Georg Wurmitzer zu seinem Nachfolger "zur Kenntnis". Allerdings habe sich für ihn nichts geändert: "Ich bin gewählter Parteiobmann der Kärntner ÖVP", sagte Lexer am Sonntag. Gleichzeitig betonte Lexer, dass er auf jeden Fall Nationalratsabgeordneter bleiben werde.
Lexer erklärte weiters, dass er "keine weiteren Schritte" gegen seine Abwahl durch den Parteivorstand sowie gegen die ohne sein Einverständnis erfolgte Einberufung des außerordentlichen Landesparteitages setzen werde. Für ihn seien die Erkenntnisse des Parteigerichts und des Kontrollausschusses maßgeblich.
"Ich schaue mir an, was Wurmitzer macht"
Zu seiner Abwahl und zur Wahl Wurmitzers zum Parteiobmann bemerkte Lexer jedoch, man dürfe "auf einer Rechtswidrigkeit nicht mit einer neuen Rechtswidrigkeit aufbauen". Lexer weiter: "Eine Partei darf nicht außerhalb des Rechtsstaates aufgebaut werden."
Für ihn, so Lexer, werde es jedenfalls in den kommenden Wochen und Monaten nur um das Interesse der Partei gehen, und zwar konkret: "Ich schaue mir an, was Wurmitzer macht."
Schiedsgericht tagt Dienstag
Das Schiedsgericht der ÖVP-Kärnten wird am Dienstag die von von Ex-Parteiobmann Abg. Reinhold Lexer
eingebrachte Beschwerde über die Vorgänge beim Landesparteivorstand am 16. September d.J. in Pörtschach behandeln. Vorsitzender des
Schiedsgerichtes ist der ehemalige Klubobmann Herwig Hofer. Die Sitzung beginnt um 16.00 Uhr. Dem Schiedsgericht gehören neben dem Vorsitzenden Herwig Hofer als Mitglieder Ex-Abgeordneter Wilhelm Gorton,
Ex-Klubobmann Leo Uster, Günther Dabringer und Klubdirektor Gemeinderat Klaus Bidovec an.
Aus der Sicht Lexers verstößt seine Absetzung durch den Parteivorstand als auch der Beschluss über eine Neuwahl des Parteiobmannes
gegen das Parteistatut.
Das Erkenntnis des Schiedsgerichtes - wie immer es auch ausfallen wird - ist für die Partei bindend. In der Vorwoche hatte das Landesgericht Klagenfurt in einer Einstweiligen Verfügung festgestellt, die Partei dürfe nicht behaupten, dass
Lexers Abwahl korrekt erfolgt sei. In dem Erkenntnis hält Richter Peter Prochazka in seiner rechtlichen Beurteilung fest, dass "der Kläger
(Lexer) nach wie vor Parteiobmann ist". (APA)