Musik
Tonart: "Minderheiten"-Artikel des Staatsvertrages
Musikalisches Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt Österreichs
Eisenstadt - Die "Initiative Minderheiten", die für eine minderheitengerechte Gesellschaft eintritt, hat Musiker und Komponisten
aufgerufen, einen für Österreichs Minderheiten wichtigen Gesetzestext zu vertonen, den Artikel 7 des Staatsvertrages. Die Preisverleihung des
Wettbewerbs geht am 18. Oktober (19.30 Uhr) im Schloss Esterhazy in Eisenstadt bei freiem Eintritt über die Bühne. Dabei kommt es zur
Welturaufführung der prämierten Kompositionen. Musikalische Kreativität und trockene Gesetzestexte
Die Organisation "Initiative Minderheiten" hat vor einem Jahr diesen einzigartigen Wettbewerb ausgeschrieben, um "einen bestehenden
positiven Ansatz zu Minderheiten in einem Gesetzestext auch über Minderheitenkreise hinaus bekannt zu machen", erläutert die Vorsitzende,
Ursula Hemetek. Dabei sollte das kreative Potenzial innerhalb und außerhalb der Minderheitenszene genützt und angeregt werden, um
musikalische Kreativität mit trockenen Gesetzestexten zu verbinden.
Der Staatsvertrag 1955 und vor allem dessen Artikel 7 wird als Magna Charta der Minderheitenrechte in Österreich angesehen. Explizit
genannt sind darin die Slowenen in Kärnten und in der Steiermark sowie die Kroaten des Burgenlandes, deren Rechte festgeschrieben
werden. Auch wenn andere Minderheiten darin nicht erwähnt werden, so stellt der Artikel 7 doch ein Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt
Österreichs dar.
Der erste Preis des Kompositionswettbewerbes geht an Djahan Tuserkani für die Komposition "Das Klanggesetz", den zweiten Preis erhält
Oliver Kraft für die Komposition "Recht" und der dritte Preis wurde Bernhard Gal für die Klangcollage "sprachklanggesetzt" zugesprochen.
Aufgeführt werden die Kompositionen vom Kammerchor sowie von einem Instrumentalensemble der Universität für Musik und darstellende
Kunst in Wien unter der Leitung von Alois Glaßner. Im November kommt auch eine CD "klanggesetz" auf den Markt. (APA)