Netzpolitik
Rauswurf erlaubt
In Chat-Rooms gilt virtuelles Hausrecht
Den Betreibern von Gesprächsforen
im Internet (Chat-Rooms) steht nach Auffassung
des Oberlandesgerichts Köln grundsätzlich ein "virtuelles
Hausrecht" zu. Dies habe das Gericht in einem rechtskräftigen
Beschluss am 25. August 2000 festgestellt,
teilte das OLG am Montag mit. Im konkreten Fall hatte der
Anbieter eines Chat-Rooms einen Teilnehmer ausschließen wollen,
da dieser den Chat durch Streit und Beleidigungen gestört habe.
Nach Auffassung des Gerichts müsse es dem Betreiber möglich
sein, zumindest Beleidigungen zu unterbinden, hieß es zur
Begründung. Störung
In dem konkreten Verfahren soll es im Verlauf eines
Gesprächs, das keine besonderen Zugangskontrollen und
verbindlichen Nutzungsbedingungen vorgeschrieben habe, zu Streit
und Beleidigungen unter den Teilnehmern gekommen sein, teilte
das Gericht mit. Der Chat-Room-Betreiber habe das als Störung
empfunden. Mit technischen Mitteln habe er zunächst versucht,
dies zu unterbinden. Der Beklagte habe die Zugangsbeschränkungen
aber umgangen, woraufhin der Anbieter dem angeblichen Störer
eine weitere Teilnahme am Chat gerichtlich untersagen lassen
wollte. Nach der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
durch den Beklagten während des Prozesses sei der Rechtsstreit
ohne Gerichtsurteil beendet worden. (Reuters)