Wien - 2,5 bis drei Jahre dauert eine durchschnittliche Patentanmeldung. Rascher geht es derzeit nur, wenn man anstatt des Patents ein so genanntes Gebrauchsmuster beantragt. Nun gibt es Bestrebungen, auch das echte Patent auf 18 Monate zu verkürzen, entsprechende Regelungen sind in Vorbereitung. Die neuesten Entwicklungen im Bereich des Patentwesens stehen von Mittwoch bis Freitag (18. bis 20.10.) im Mittelpunkt der internationalen Patent-Konferenz EPIDOS in Wien, die vom Europäischen und dem Österreichischen Patentamt organisiert wurde und zu der rund 400 Experten erwartet werden. Ein Patent kann in Österreich praktisch jeder anmelden, der eine Idee für eine technische Erfindung hat. Laut den Bestimmungen des Patentamtes hat er diese Idee in einer Beschreibung niederzulegen und zwar so, "dass sie ein Durchschnittsfachmann versteht". Mit dieser Beschreibung und rund 1.300 Schilling (94,5 Euro) ist dann der Antrag beim Patentamt zu stellen. Prüfung "Die nächsten sechs Monate wird der Erfinder nichts mehr von uns hören", sagte Eva Fessler vom Österreichischen Patentamt. Denn so lange dauert es, bis einer der 100 technischen Prüfer in allen einschlägigen Veröffentlichungen prüft, ob die Sache wirklich etwas Neues ist. Dazu müssen etwa die Schriften aller deutsch-, englisch- und französischsprachigen Patentveröffentlichungen und sonstigen Datenbanken durchforstet werden. "Es kommt auch vor, dass keine Einwände kommen, allerdings ist dies nicht sehr oft der Fall", so Fessler. Wie auch immer, wenn der Prüfer dann zufrieden ist, muss immer noch eine kleine Hürde genommen werden. Der Titel der Patentanmeldung wird im "Patentblatt" des Amtes veröffentlicht, ab diesem Zeitpunkt kann vier Monate lang gegen die Erfindung Einspruch erhoben werden. Gibt es keine Einwände, kann das Patent endgültig erteilt werden. Ab diesem Zeitpunkt fallen für den frisch gebackenen Patentinhaber auch weitere Kosten an, nämlich für die Aufrechterhaltung des Schutzes. Diese Kosten sind in den Anfangsjahren relativ gering und beginnen derzeit mit rund 900 S. Dann steigen die Gebühren an, nach 20 Jahren sind es 24.000 S. Patent-Schutz für maximal 20 Jahre Auf länger als 20 Jahre kann der Schutz einer Erfindung nicht ausgedehnt werden, spätestens dann ist er erloschen und jeder kann die Sache herstellen und vertreiben. Die kürzesten Patentverfahren - wenn es weder vom technischen Prüfer noch von sonst jemandem Einwände gibt - dauern rund ein Jahr, durchschnittlich sind es jedoch 2,5 bis drei Jahre. Diese Zeit will man nun im Patentamt auf maximal 18 Monate verkürzen. Dazu laufen derzeit Beratungen, Details darüber will man noch nicht bekannt geben. Gebrauchsmuster Rascher geht es, wenn man anstatt eines Patents ein "Gebrauchsmuster" einreicht. Der Schutz ist prinzipiell der gleiche wie beim Patent, allerdings wird nicht von Amts wegen die Neuigkeit der Idee geprüft, sondern lediglich eine Recherche über den Stand der Technik durchgeführt und diese dem Einreicher mitgeteilt. Eine Gebrauchsmusteranmeldung geht in rund acht Monaten über die Bühne gehen, auch ist sie im Vergleich zum Patent etwas billiger. Der Schutz eines Gebrauchsmusters kann auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden. Der Schutz eines österreichischen Patents bezieht sich nur auf Österreich, hier darf das Produkt nur vom Patentinhaber wirtschaftlich verwertet - etwa erzeugt oder verkauft - werden. Für Europa gibt es mittlerweile einen umfassenden Patentschutz, der vom Europäischen Patentamt erteilt wird. Die Sache ist allerdings wesentlich teurer und aufwendiger als das österreichische Patent und beispielsweise ohne Patentanwalt nicht mehr zu erledigen. So sind für alle europäischen Länder lokale Vertreter erforderlich, diese müssen über eine Übersetzung der Patentschrift in die jeweilige Landessprache verfügen. (APA)