Wien - Mit dem "Versöhnungsfonds" wird Österreich einen mit sechs Mrd. S gefüllten Topf einrichten, aus dem Entschädigungszahlungen für die rund noch 150.000 lebenden ehemaligen NS-ZwangsarbeiterInnen geleistet werden. Die gesetzliche Basis für den Fonds wurde bereits im Juli mit der Verabschiedung des "Versöhnungsfondsgesetzes" im Parlament gelegt. Mit den Verträgen, die nun am Dienstag auf bilateraler Ebene von Österreich mit den USA sowie Ungarn, Tschechien, Polen, Ungarn, Weißrussland, Russland und der Ukraine unterzeichnet werden, besteht für österreichische Unternehmen weitgehende Rechtssicherheit. Noch zu erfüllende Bedingungen Von den involvierten Anwälten wird verlangt, ihre gegen Österreich und einzelne Betriebe eingebrachten Sammelklagen zurückzuziehen. Erst nach der tatsächlichen Rückziehung dieser Klagen können die ersten Gelder ausbezahlt werden. Zuvor müssen sich allerdings noch die Fondsorgane konstituieren - das wird gegen Ende November der Fall sein. Damit einher geht die Einrichtung eines Kontos, auf die die sechs Mrd. S überwiesen werden. Drei davon werden von der öffentlichen Hand beigesteuert. Die andere Hälfte soll von der Wirtschaft aufgebracht werden. Derzeitiger Stand der Zusagen: etwas über zwei Mrd. S. Es wird aber erwartet, dass die Unterzeichnung der Verträge und damit die Zusage der Rechtssicherheit der heimischen Wirtschaft den entscheidenden Impetus zur Einzahlung auf das Fondskonto gibt. Beträge nach Leidensabstufung In den sechs mittel- und osteuropäischen Ländern werden die Auszahlungen dann über Partnerorganisationen abgewickelt. Von österreichischer Seite werden dabei nur Stichproben vorgenommen. Oberstes Organ des Fonds ist das Kuratorium, dem der Bundeskanzler vorsteht. Ausgezahlt wird in verschiedenen Kategorien - die Beträge reichen von 20.000 bis 105.000 S. Den Höchstbetrag von 105.000 S erhalten SklavenarbeiterInnen, also ZwangsarbeiterInnen in Konzentrationslagern. 35.000 S gibt es für ZwangsarbeiterInnen in Industrie, Gewerbe und in öffentlichen Einrichtungen, 20.000 S für jene, die in der Landwirtschaft oder im Dienstleistungsbereich tätig waren. Kinder werden jener Gruppe zugerechnet, denen ihre Eltern zugeordnet werden. Frauen, die als Zwangsarbeiterinnen ein Kind zur Welt brachten oder zur Abtreibung gezwungen wurden, erhalten zusätzlich 5.000 S. Als Stichtag wurde übrigens der 15. Februar und damit jener Tag fixiert, an dem die ehemalige Nationalbankpräsidentin Maria Schaumayer als Regierungsbeauftragten für ZwangsarbeiterInnenfragen eingesetzt wurde. Ist einE Anspruchsberechtigte/r also am oder nach dem 15. Februar verstorben, treten deren/dessen Erben an seine Stelle. Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich damit die Bereiche NS-ZwangsarbeiterInnen und Restitutionen nicht miteinander verquickt. An einer Entschädigungslösung für "Arisierungs"-Opfer wird aber bereits gearbeitet. Die Intensivverhandlungen dazu beginnen am Dienstag nach Unterzeichnung der Zwangsarbeiterverträge. Auch hier denkt Österreich an eine Fondslösung. (APA/red)