Wien - Fran¸coise Barnier, alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern und geringfügig als Reinigungskraft beschäftigt, verdient noch zu viel. Und vor allem, so erklärt ihr gleich zu Beginn von Claire Devers' Film La voleuse de Saint Lubin (Die Diebin von Saint Lubin) die forsche Dame vom Sozialamt, vor allem sei sie schuldenfrei und damit im Nachteil gegenüber all den wirklich bedürftigen Klienten. Fran¸coise, das sagt ihr auch ihr Anwalt, sei zu wenig "flexibel", geradezu altmodisch in ihrer Ablehnung von Krediten und Ratenzahlung. Und überhaupt (so schließlich die Richterin) würde die Arbeitslosenunterstützung in ihrem Fall eigentlich über ihrem Einkommen liegen. Kleines Leben - genau kalkuliert Fran¸coise (Dominique Blanc) hat also ihr Leben - und das heißt vor allem ihre Einnahmen und Ausgaben (je etwa 4500 Francs/9000 Schilling im Monat) - genau organisiert. Ihr kalkuliertes kleines System ist allerdings nicht dazu imstande, unvorhergesehene Kosten aufzufangen. Alles hat ein Preisschild. Schon eine kleine Autopanne ist eine mittlere Katastrophe. Auch Fran¸coises eigene Kraftreserven sind aufgebraucht. Irgendwann während der Weihnachtsfeiertage klaut sie in drei verschiedenen Supermärkten Fleisch im Gesamtwert von 1500 Francs. Der Film nimmt sie nach der Tat auf dem Kommissariat wieder in Empfang, wo sie sozusagen erst langsam aufwacht vor der Realität und selber nicht genau erklären kann, was in sie gefahren ist. Armut als konkrete, zählbare Größe La voleuse de Saint Lubin ist aus klaren, übersichtlichen Einstellungen und Szenen gebaut. Montage und Erzählgestus sind darauf ausgerichtet, Zusammenhänge deutlich zu machen, ohne jedoch didaktisch zu sein: Die Armut ist eine konkrete, zählbare Größe. Vor Gericht, während der ersten Verhandlung, legt Fran¸coise die Zahlen buchstäblich auf den Tisch. Das entspricht der beeindruckenden Stringenz und Einfachheit, mit der der ganze Film sein Thema durch argumentiert und dabei scheinbar mühelos in größere Zusammenhänge stellt. So muss etwa der Prozess gegen Fran¸coise einige Zeit nach dem ersten Freispruch noch einmal aufgerollt werden. Der Gerichtssaal ist größer, schon seine Architektur gibt die autoritären Strukturen vor, nach denen hier abgeurteilt wird: Der Supermarkt ist bloß noch ein Nebenkläger (und wird schlussendlich abgewiesen), und Fran¸coise hat sich nun gegenüber der Justiz zu verantworten, deren männliche Vollzugsbeamte dabei einen (politischen) Machtkampf gegen jene Kollegin führen, die Fran¸coises Vergehen in erster Instanz als "Mundraub" straffrei gestellt hatte. Links/Rechts Die Politik ist ein weiteres abstraktes Gefüge, das im Film ganz konkret zum Tragen kommt und ebenfalls ein ganz eindeutiges Interesse an diesem Fall anmeldet. Fran¸coise, die nach einem Urnengang ihren Freundinnen gegenüber andeutet, diesmal eine Denkzettelwählerin gewesen zu sein, wird schließlich selbst zum "Wahlkampfargument". Als verarmte "Französin" ist sie in der Logik der rechtsextremen französischen Partei (deren Name im Film weder in Bild noch Ton fallen darf) nämlich ein weiteres Opfer der "Überfremdung". Claire Devers' Film ist - man kann das hierzulande kaum glauben - zunächst fürs Fernsehen entstanden. Arte beauftragte im vergangenen Jahr sechs französische Regisseurinnen und Regisseure, unter dem Motto "Links/Rechts" ein "Bild der politischen Lage" zeichnen. Entstanden sind dabei unter anderem Dominique Cabreras Nicole und der große Streik oder Erick Zoncas Le petit voleur. Und eben La voleuse de Saint Lubin - ein Film, basierend auf einem wahren Fall, und wie für Österreich 2000 gemacht. (DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 28./29. Oktober 2000)