Netzpolitik
Beweisaufnahme im Microsoft-Prozeß abgeschlossen
Schlußplädoyers Ende September - Außergerichtlicher Vergleich noch denkbar
Washington - Nach sechsmonatiger Dauer ist am Donnerstag die Beweisaufnahme im Monopolprozeß gegen den amerikanischen
Software-Riesen Microsoft zu Ende gegangen. Die Schlußplädoyers sollen am 21. September beginnen, legte der Vorsitzende Richter
Thomas Penfield Jackson fest. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf des US-Justizministeriums und von 19 Bundesstaaten, das
Unternehmen von Bill Gates habe seine monopolartigen Stellung beim PC-Betriebssystem "Windows" dazu mißbraucht, die Entwicklung von
Konkurrenten und Zulieferern zu unterdrücken.
Microsoft hat dies unter anderem mit dem Argument zurückgewiesen, die dynamische Entwicklung der Computer- und Internetindustrie lasse
die Entwicklung eines dauerhaften Monopols gar nicht zu. Es gilt als möglich, daß die Regierungsvertreter und Microsoft die Prozeßpause
dazu nutzen werden, einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Entsprechende Verhandlungen gab es schon mehrfach, sie blieben aber
bisher ohne Erfolg. Prozeßbeobachter haben den Eindruck gewonnen, daß der Richter in einem Urteil eher den Argumenten der
Regierungskläger folgen könnte. (APA/dpa)