Medien
Privatrundfunkbehörde: Rechtslücke in Sachen Stiftungen
Bedenken über Beteiligungsverhältnisse beim Wiener Lokalradio 92.9
Im Fall der Beteiligungsverhältnisse beim Wiener Lokalradio 92.9 HitFM hat die Privatrundfunkbehörde in ihrer jüngsten
Sitzung ihre Bedenken bekräftigt. Man habe in einem Schreiben an die Kommission zur Wahrung des Privatrundfunkgesetzes "die
grundsätzliche Frage der Privatstiftung als möglichen rechtsfreien Raum" aufgeworfen, erklärte Behördenmitglied Kurt Lukasek. Die Mehrheit an 92.9 HitFM hält eine von der "Kronen Zeitung" gegründete Privatstiftung.
Im Beirat der "Kurzwelle Privatstiftung", die über ihre Tochtergesellschaft Radio Media Consulting (RMC) 92,6 Prozent des
Radiounternehmens besitzt, saßen bis vor kurzem neben "Krone"-Chef Hans Dichand die Mediaprint-Manager Hansjörg Fondermann und
Wolfgang Altermann. Darüber hinaus ist die "Kronen Zeitung" auch am Wiener Sender 88.6 beteiligt. Derzeit dürfen aber
Medienunternehmen höchstens 26 Prozent an einem und zweimal zehn Prozent an weiteren Privatradios in anderen Bundesländern besitzen.
Stiftungsbeirat aufgelöst
Der Stiftungsbeirat wurde indes aufgelöst. Juristisch gesehen könne die Behörde somit keinen "beherrschenden Einfluss" der "Kronen Zeitung"
feststellen. Daher habe man in der Frage von Stiftungen eine Gesetzeslücke konstatiert, so Lukasek. Die Kommission könnte nun die
derzeitige Rechtslage noch einmal genau prüfen, "das wäre wünschenswert".
Schonfrist
Im vorliegenden Entwurf für ein neues Privatradiogesetz soll diese Lücke geschlossen werden: Vorgesehen ist, in Zukunft den
betreffenden Stifter als Inhaber der Beteiligung oder Lizenz eines Privatradios zu definieren. Diese Klausel könnte schon bald zur Anwendung
gebracht werden. Zahlreiche Privatradios rechnen mit der Aufhebung ihrer Lizenzen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH), nachdem
dieser bereits im Sommer die Privatrundfunkbehörde für verfassungswidrig erklärte hatte. Die betroffenen Sender können im Falle des
Sendestopps mit provisorischen Zulassungen und einer gesetzlich verankerten "Schonfrist" von maximal sechs Monaten rechnen, bis die
Lizenzen endgültig neu vergeben werden.
Diese Lizenzvergabe soll nach den Plänen der Bundesregierung dann auch schon von der neuen Medienbehörde KommAustria nach den
Regelungen des neuen Privatradiogesetzes vorgenommen werden. Über allen Bescheiden, die die Behörde trifft, schwebt nämlich nach wie
vor das Damoklesschwert der Aufhebung durch den VfGH.
Entscheid im Herbst
Das Höchstgericht wird in der laufenden Herbstsession über die strittigen Lizenzen entscheiden. Branchenkenner rechnen aber damit, dass
sich der VfGH mit der Zustellung der Aufhebungsbescheide Zeit lassen könnte. Damit würde die "Schonfrist" verlängert und eine
rechtssichere Neulizenzierung durch die KommAustria gewährleistet. (APA)