Im Fall der Beteiligungsverhältnisse beim Wiener Lokalradio 92.9 HitFM hat die Privatrundfunkbehörde in ihrer jüngsten Sitzung ihre Bedenken bekräftigt. Man habe in einem Schreiben an die Kommission zur Wahrung des Privatrundfunkgesetzes "die grundsätzliche Frage der Privatstiftung als möglichen rechtsfreien Raum" aufgeworfen, erklärte Behördenmitglied Kurt Lukasek. Die Mehrheit an 92.9 HitFM hält eine von der "Kronen Zeitung" gegründete Privatstiftung. Im Beirat der "Kurzwelle Privatstiftung", die über ihre Tochtergesellschaft Radio Media Consulting (RMC) 92,6 Prozent des Radiounternehmens besitzt, saßen bis vor kurzem neben "Krone"-Chef Hans Dichand die Mediaprint-Manager Hansjörg Fondermann und Wolfgang Altermann. Darüber hinaus ist die "Kronen Zeitung" auch am Wiener Sender 88.6 beteiligt. Derzeit dürfen aber Medienunternehmen höchstens 26 Prozent an einem und zweimal zehn Prozent an weiteren Privatradios in anderen Bundesländern besitzen. Stiftungsbeirat aufgelöst Der Stiftungsbeirat wurde indes aufgelöst. Juristisch gesehen könne die Behörde somit keinen "beherrschenden Einfluss" der "Kronen Zeitung" feststellen. Daher habe man in der Frage von Stiftungen eine Gesetzeslücke konstatiert, so Lukasek. Die Kommission könnte nun die derzeitige Rechtslage noch einmal genau prüfen, "das wäre wünschenswert". Schonfrist Im vorliegenden Entwurf für ein neues Privatradiogesetz soll diese Lücke geschlossen werden: Vorgesehen ist, in Zukunft den betreffenden Stifter als Inhaber der Beteiligung oder Lizenz eines Privatradios zu definieren. Diese Klausel könnte schon bald zur Anwendung gebracht werden. Zahlreiche Privatradios rechnen mit der Aufhebung ihrer Lizenzen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH), nachdem dieser bereits im Sommer die Privatrundfunkbehörde für verfassungswidrig erklärte hatte. Die betroffenen Sender können im Falle des Sendestopps mit provisorischen Zulassungen und einer gesetzlich verankerten "Schonfrist" von maximal sechs Monaten rechnen, bis die Lizenzen endgültig neu vergeben werden. Diese Lizenzvergabe soll nach den Plänen der Bundesregierung dann auch schon von der neuen Medienbehörde KommAustria nach den Regelungen des neuen Privatradiogesetzes vorgenommen werden. Über allen Bescheiden, die die Behörde trifft, schwebt nämlich nach wie vor das Damoklesschwert der Aufhebung durch den VfGH. Entscheid im Herbst Das Höchstgericht wird in der laufenden Herbstsession über die strittigen Lizenzen entscheiden. Branchenkenner rechnen aber damit, dass sich der VfGH mit der Zustellung der Aufhebungsbescheide Zeit lassen könnte. Damit würde die "Schonfrist" verlängert und eine rechtssichere Neulizenzierung durch die KommAustria gewährleistet. (APA)