Etat
APA-Klage gegen pte wurde nun abgewiesen
Einstweilige Verfügung gegen pte wurde vom Handelsgericht Wien abgelehnt
Vor zwei Wochen hat die APA die erste Gerichtsrunde im Streit mit pte
gewonnen. pte (pressetext.austria) wurde von der APA (Austria Presse
Agentur) via Gericht dazu aufgefordert, keine
Meldungen zu verbreiten, für die pte keine Nutzungsrechte
erworben hat, sowie das Archiv um solche Meldungen zu
bereinigen. Das Handelsgericht Wien hatte die Einstweilige
Verfügung, die pte gegen die APA wegen Ruf- und
Geschäftsschädigung eingebracht hatte, abgelehnt. Formale Ursachen
Die jetzt erfolgte Abweisung der APA-Klage hat laut APA rein
formale Ursachen. Das Handelsgericht Wien habe entschieden,
dass die APA nicht klagslegitimiert sei, da pte keine Meldungen
der APA verwendet habe. Klagslegitimiert seien lediglich jene
Nachrichtenagenturen, von denen pte direkt Artikel übernommen
hat. APA-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Vyslozil hält dagegen, dass
beispielsweise die dpa ihre Klagslegitimation in Österreich an die
APA abgetreten habe. Bestätigt hat das Handelsgericht, dass pte
Meldungen "teils bearbeitet, teils unbearbeitet absatzweise
übernommen" habe.
Zu ungenau ist der APA der Spruch des
Handelsgerichts in der Schlüsselfrage, wann ein Arbeitsergebnis
geschützt ist. Vyslozil: "Es muss klar festgelegt werden, dass
Meldungen von Nachrichtenagenturen urheberrechtlich geschützt
sind und dass es nicht rechtens ist, urheberrechtlich geschützte
Artikel auch nur absatzweise wortgleich zu übernehmen." Die APA
hat umgehend Rekurs angemeldet.
Der pte-Aufsichtsrat und der Vorstand werden keine Stellungnahmen mehr zu dieser Causa abnehmen. (pte/red)