Vor zwei Wochen hat die APA die erste Gerichtsrunde im Streit mit pte gewonnen. pte (pressetext.austria) wurde von der APA (Austria Presse Agentur) via Gericht dazu aufgefordert, keine Meldungen zu verbreiten, für die pte keine Nutzungsrechte erworben hat, sowie das Archiv um solche Meldungen zu bereinigen. Das Handelsgericht Wien hatte die Einstweilige Verfügung, die pte gegen die APA wegen Ruf- und Geschäftsschädigung eingebracht hatte, abgelehnt. Formale Ursachen Die jetzt erfolgte Abweisung der APA-Klage hat laut APA rein formale Ursachen. Das Handelsgericht Wien habe entschieden, dass die APA nicht klagslegitimiert sei, da pte keine Meldungen der APA verwendet habe. Klagslegitimiert seien lediglich jene Nachrichtenagenturen, von denen pte direkt Artikel übernommen hat. APA-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Vyslozil hält dagegen, dass beispielsweise die dpa ihre Klagslegitimation in Österreich an die APA abgetreten habe. Bestätigt hat das Handelsgericht, dass pte Meldungen "teils bearbeitet, teils unbearbeitet absatzweise übernommen" habe. Zu ungenau ist der APA der Spruch des Handelsgerichts in der Schlüsselfrage, wann ein Arbeitsergebnis geschützt ist. Vyslozil: "Es muss klar festgelegt werden, dass Meldungen von Nachrichtenagenturen urheberrechtlich geschützt sind und dass es nicht rechtens ist, urheberrechtlich geschützte Artikel auch nur absatzweise wortgleich zu übernehmen." Die APA hat umgehend Rekurs angemeldet. Der pte-Aufsichtsrat und der Vorstand werden keine Stellungnahmen mehr zu dieser Causa abnehmen. (pte/red)