Für das Ergebnis der UMTS-Auktion in Österreich gebe es Gründe, betonte der Vorsitzende der Telekom Control Kommission Eckhard Hermann, heute, Freitag Abend bei der Pressekonferenz in Wien. Weil 12 Frequenzpakete im ersten Abschnitt zur Versteigerung zur Verfügung standen, sei es naheliegend gewesen, zu erwägen, ob zwei für einen einzelnen Bieter ausreichend sind. Es sei dann Zufall gewesen, dass gerade sechs Bieter für die Frequenzpakete aufgetreten seien. Dass auch alle sechs eine Lizenz erhalten "ist dem Wettbewerb nur förderlich." "Für mögliche Absprachen der Bieter untereinander hat die Kommission keinerlei Beweise gefunden, eine Abstimmung der Unternehmen wurde nicht festgestellt", betonte Hermann. Mit Beendigung des Auktionsverfahrens gebe es seitens der Kommission keine Möglichkeit mehr diese Frage aufzugreifen. Im ersten Abschnitt der Versteigerung für die 12 "großen" Frequenzpakete hatten alle sechs Bieter sowohl in der zweiten als auch vierten und neunten Runde Höchstgebote für je zwei Frequenzpakete gelegt und lagen damit gleichauf. Bereits im Vorfeld des Auktionsstarts habe man die Beobachtung gemacht, dass einzelne Bieter Aussagen getroffen haben, "die als Zurufe verstanden werden konnten, sich in einer bestimmten Weise zu verhalten." Auffallend sei auch gewesen, dass nach der zweiten Runde gleich drei Unternehmen auf ein Bietrecht verzichtet hätten. Die Unterbrechung des Verfahrens gestern, Donnerstag, habe dazu gedient, sich zu beraten, dann habe man das Bietverhalten weiter beobachtet und einzelne Bietberechtigte vernommen, um den Sachverhalt festzustellen, sagte Hermann. Gründe der Marktlogik und der Ökonomie hätten für das Verhalten der Bieter gesprochen, das Ergebnis entspreche der Einschätzung der Telekom-Industrie hinsichtlich des Werts der Lizenzen. Aktiv werden kann nun in Sachen Absprachen nur die Staatsanwaltschaft, von sich aus, oder auf Anzeige hin. Er, Hermann, glaube aber nicht, dass dies geschehen werde, sonst handle es sich um neue Umstände. Kontakt mit dem Finanzministerium, dem Finanzminister oder anderen Mitgliedern der Bundesregierung habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Hermann: "Wir sehen unsere Aufgabe nicht im Zusammenhang mit den Budgetzielen, sondern ausschließlich mit der Wettbewerbsregulierung." Auch stellte Hermann in Abrede, dass Druck auf die Kommission ausgeübt worden sei. Dass es zur Druckausübung auf die bietenden Unternehmen - außerhalb der Auktionsräumlichkeiten - gekommen sei, dafür habe Hermann keinerlei Anzeige oder Kenntnisse. "Dies zu beobachten ist auch nicht unsere Aufgabe." Binnen zwei Wochen werden die bisher abstrakten Frequenzpakete konkreten Kanälen zugeordnet. Soweit sinnvoll und möglich werden die von den Bietern ersteigerten Pakete jeweils für den gepaarten und ungepaarten Bereich zusammen gefasst und als geschlossener Frequenzbereich zugeteilt. Nach Abschluss dieser koordinierenden Arbeiten beschließt die Telekom Control die Konzessions- und Frequenzzuteilungsbescheide und stellt diese zu. Das Geld in die Staatskassen fließt dann binnen 14 Tagen nach Zustellung. Dann wird das Mindestgebot fällig - für ein Paket aus dem gepaarten Bereich 700 Mill. S, für eines aus dem ungepaarten Bereich 350 Mill. S. Sechs Wochen nach der Zustellung muss der Restbetrag auf die Höchstgebote überwiesen werden. Zahlungsempfänger ist die Republik Österreich, das entsprechende Konto wird vom Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie verwaltet. Bei Nichtzahlung, verspäteter oder unvollständiger Zahlung des Frequenznutzungsentgeltes erlischt die Konzession. (APA)