Prag – Die neuen tschechischen "Bundesländer", die offiziell "Kraj" (auf deutsch "Bezirk") genannt werden, wurden mit einem im Dezember 1997 verabschiedeten Verfassungsgesetz geschaffen. Ihre Existenz begann am 1. Jänner 2000, allerdings nur auf dem Papier, weil die Wahlen erst jetzt im November stattfinden. Ab 1. Jänner 2001, wenn alle Bezirksorgane gewählt sein werden, nehmen die neuen Einheiten ihre administrative Arbeit auf.

Insgesamt gibt es in Tschechien 14 Bezirke: 1. Prag (Praha), 2. Mittelböhmischer Bezirk (Stredocesky kraj), 3. Budweiser Bezirk (Budejovicky kraj), 4. Pilsener Bezirk (Plzensky kraj), 5. Karlsbader Bezirk (Karlovarsky kraj), 6. Aussiger Bezirk (Ustecky kraj), 7. Reichenberger Bezirk (Liberecky kraj), 8. Königgrätzer Bezirk (Hradecky kraj), 9. Pardubitzer Bezirk (Pardubicky kraj). 10. Iglauer Bezirk (Jihlavsky kraj). 11. Brünner Bezirk (Brnensky kraj), 12. Olmützer Bezirk (Olomoucky kraj), 13. Ostrauer Bezirk (Ostravsky kraj), 14. Zliner Bezirk (Zlinsky kraj).

An Österreich grenzen die Bezirke Budweis und Brünn

Die Bezirke 1 bis 9 sind böhmisch, die Bezirke 10, 11, und 14 mährisch, die Bezirke 12 und 13 sind mährisch-schlesisch. Böhmen, Mähren und Schlesien sind weiterhin keine offiziellen Verwaltungseinheiten, sondern historische Namen. Gemeinsame Grenzen zu Österreich haben zwei Regionen: Der Budweiser Bezirk und Brünner Bezirk. Bestandteil der vorgesehenen Verwaltungsreform ist die Aufhebung der heutigen Kreise (jeder Bezirk hat nun mehrere Kreise) voraussichtlich im Jahr 2003. Ihre Kompetenzen sollten dann von den Bezirken und Städten übernommen werden.

Jeder Bezirk wird seine Versammlung ("Landtag") und Bezirksrat ("Landesregierung") haben. An der Spitze des Bezirksrates wird der Hauptmann (auf tschechisch "hejtman") stehen. Die Wahlperiode der Bezirksversammlungen sowie der Bezirksräte dauert vier Jahre. Die Kompetenzen der Bezirke liegen vor allem im Bereich des Schulwesens, des Umweltschutzes, des Straßenverkehrs, des Gesundheitswesens und der regionalen Planung. (APA)