Bern - Die Abtreibungspille RU 486, in der Schweiz unter dem Namen Mifgyne im Handel, wird per 1. Dezember kassenpflichtig. Dies meldete das Schweizer Fernsehen DRS gestützt auf das Zulassungsdokument des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV). 10 Prozent der Abtreibungen mit Mifegyne Dem BSV-Dokument, das vom Magazin "10 vor 10" am Dienstagabend gezeigt wurde, ist zu entnehmen, dass Mifegyne per 1. Dezember zur so genannten Spezialitätenliste gehört. Damit ist das Medikament Teil der Leistung der obligatorischen Grundversicherung und muss von den Krankenkassen bezahlt werden. Unbestritten ist die Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Abtreibungspille, die nur auf ärztliche Verordnung und nur stationär eingesetzt werden darf. Mifegyne darf bis zum 49. Tag der Schwangerschaft verwendet werden. Von den rund jährlich rund 12.000 Abtreibungen in der Schweiz wurden letztes Jahr rund zehn Prozent mit Mifegyne durchgeführt. (APA/sda)