Geschlechterpolitik
Mifegyne wird in der Schweiz kassenpflichtig
...und somit eine Leistung der obligatorischen Grundversicherung
Bern - Die Abtreibungspille RU 486, in der Schweiz unter dem Namen Mifgyne im Handel, wird per 1. Dezember
kassenpflichtig. Dies meldete das Schweizer Fernsehen DRS gestützt auf das Zulassungsdokument des Bundesamts für Sozialversicherung
(BSV).
10 Prozent der Abtreibungen mit Mifegyne
Dem BSV-Dokument, das vom Magazin "10 vor 10" am Dienstagabend gezeigt wurde, ist zu entnehmen, dass Mifegyne per 1. Dezember
zur so genannten Spezialitätenliste gehört. Damit ist das Medikament Teil der Leistung der obligatorischen Grundversicherung und muss von
den Krankenkassen bezahlt werden.
Unbestritten ist die Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Abtreibungspille, die nur auf ärztliche Verordnung und nur stationär eingesetzt
werden darf. Mifegyne darf bis zum 49. Tag der Schwangerschaft verwendet werden. Von den rund jährlich rund 12.000 Abtreibungen in
der Schweiz wurden letztes Jahr rund zehn Prozent mit Mifegyne durchgeführt. (APA/sda)