Inland
Pilz kritisiert Fasching als "problematische Nebenerscheinung"
Sachverhaltsdarstellungen über Böhmdorfer und Haider
Wien - Der Grün-Abgeordnete Peter Pilz hat am Freitag zwei Sachverhaltsdarstellungen im Zusammenhang mit der Spitzelaffäre bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Eine betrifft Justizminister Dieter Böhmdorfer wegen der Verwendung vertraulicher Akten in seiner Tätigkeit als FPÖ-Anwalt, die andere Ex-FP-Chef Jörg Haider wegen angeblich illegaler Parteispenden an die Freiheitlichen. Heftige Kritik übte Pilz am zweiten Staatsanwalt in der Spitzelaffäre, Sepp-Dieter Fasching.
Der Grün-Mandatar wirft Justizminister Dieter Böhmdorfer vor, einen "Aufpasser" in die Sonderkommission des Innenministeriums
hineingesetzt zu haben. Keiner der ermittelnden Beamten habe die Notwendigkeit eines zweiten Staatsanwalts gesehen. Auch die Person
Faschings erregt bei Pilz Widerwillen. Konkret wirft er ihm vor, bei den Kurden-Morden "mit sonderbarsten, zweifelhaften Methoden"
gearbeitet zu haben. Es habe sich zumindest um ein "grob fahrlässiges" Vorgehen gehandelt, keinen Haftbefehl auszustellen, was den Mördern
die Flucht aus Österreich ermöglicht habe: "Ich habe persönlich überhaupt kein Vertrauen in die Qualität der Arbeit von Fasching."
Pilz: Fasching sei "problematische Nebenerscheinung"
Ungeachtet dessen glaubt Pilz nicht, dass durch den Einsatz des zweiten Staatsanwalts die Ermittlungen gebremst würden. Er vertraut weiter der "korrekten" Arbeit der Beamten des Innenministeriums.
Fasching sei nur eine "problematische Nebenerscheinung".
Eine Sachverhaltsdarstellung von Pilz bezieht sich auf einen "Falter"-Artikel, wonach Böhmdorfer in zwei Verfahren interne Informationen und
vertrauliche Akten von Sicherheitsbehörden für seine Klienten Ex-FP-Chef Jörg Haider und den früheren FP-Klubobmann Ewald Stadler
verwendet hat. Nun will Pilz von der Staatsanwaltschaft wissen, ob ein strafrechtlich relevanter Tatbestand, insbesondere Beitragstäterschaft
zum Amtsmissbrauch verwirklicht wurde.
Sachverhaltsdarstellung zu angeblicher illegaler Parteispende
Bei der zweiten Sachverhaltsdarstellung geht es um einen Geldbetrag von fünf Millionen Schilling, den der Industrielle Herbert Turnauer der
FPÖ zukommen hat lassen. Nach Angaben eines Zeugen wurden das Geld zunächst Haider übergeben und dann in der Kanzlei Böhmdorfers
deponiert. Allerdings scheinen in den Rechenschaftsberichten der FPÖ keine Spenden in dieser Höhe aus. Daraus zieht Pilz den Schluss, dass
Haider selbst Adressat der Schenkung war. Dieser hätte dann aber Schenkungssteuer entrichten müssen, da nur Spenden an politische
Parteien von der Schenkungssteuer befreit seien, führt Pilz aus.
Für den Grün-Politiker zeigt diese Involvierung des Justizministers in die Affäre einmal mehr, dass Böhmdorfer untragbar geworden sei. Seine
Absetzung wäre für Pilz die einzige Regierungs-Umbildung, die Sinn mache. Auch erneuerte er die Forderung nach einem parlamentarischen
Untersuchungs-Ausschuss, in dem auch die Frage der Parteienfinanzierung diskutiert werden solle. Bedauerlich für Pilz ist dabei, dass die
undeklarierte Parteien-Spenden in Österreich zwar verboten seien, nicht aber strafbar. Hier fordert er eine Regelung ähnlich jener in
Deutschland. (APA)