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Linz - In etwas mehr als 400 Tagen, genauer am 1. Jänner 2002, kommt der Euro auch als Bargeld. Schon seit geraumer Zeit finden sich in den Geschäften die Preisschilder mit doppelter Preisauszeichnung. In diesem Fall haben die Konsumentenschützer mit Argusaugen darauf geachtet, dass nicht zum Nachteil der Kunden gerundet wird. Tatsächlich lassen sich die kaufmännischen Rundungsregeln aber auch zum Vorteil für Private nutzen - etwa bei der Umstellung des Bankkontos. Mehrere Tausend Schilling lassen sich theoretisch als Körberlgeld lukrieren. Prinzipiell ist vorgesehen, dass am Stichtag die Girokonten automatisch auf die europäische Währung umgestellt werden. Es ist aber bereits jetzt möglich, ein Euro-Konto zu eröffnen. Macht man dies bei einer Bank, die eine Kontoführungspauschale anbietet, also beliebig viele Kontobewegungen pro Monat erlaubt, und hat man bei eben dieser Bank auch ein Schilling-Konto, steht dem Wechselbonus nichts mehr im Wege. Täglich 69 Groschen Vorgeschrieben ist nämlich, dass bei der Umrechnung von Schilling auf Euro die Cent-Beträge ab fünf auf sechs Cent gerundet werden. Wechselt man nun also 69 Groschen um, erhält man statt 5,0144 gleich sechs Cent gutgeschrieben, was einen Gewinn von 13,56 Groschen bedeutet. Dank der Möglichkeit des Onlinebanking ist es bei manchen Instituten möglich, Daueraufträge einzurichten, die sich auch täglich wiederholen lassen. Hat man nun beispielsweise 10.000 Schilling auf seinem Konto, muss man einfach 35 derartige Überweisungen à 69 Groschen täglich durchführen lassen, um bis zum 1. Jänner 2001 sein Kapital vom Schilling- auf das Euro-Konto transferiert zu haben. Der Umrechnungsgewinn dabei: 1965,22 Schilling, was sowohl die zusätzliche Kontopauschale als die nötige Onlinegebühr wettmachen sollte. Natürlich kann man die Daueraufträge auch in der Filiale einrichten. Die Banken sind erst teilweise auf das Problem vorbereitet. Bei der Easy-Bank, einer Tochtergesellschaft der Bawag, heißt es etwa, dass auf keinen Fall ein Mindestbetrag für eine Überweisung oder eine Beschränkung der Buchungszeilen geplant ist. Weiter ist man dagegen bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich. Dort erklärt man auf Anfrage, dass im Falle einer ungewöhnlichen Häufung der Kontobewegungen ein Limit eingezogen werden könnte. Grundsätzlich sei die Vorgehensweise aber legal. (Michael Möseneder, D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 13. 11. 2000)